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Experten-Antwort

Nachfolgende Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Holgi06.10.2022 | 14:08
198 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe im Oktober 2021 einen „Antrag zum Ausgleich einer Rentenminderung “ gestellt (Formular V210). Auf Basis dieses Bescheides habe ich in 2021 und Januar 2022 Zahlungen in Höhe des verbliebenen Steuerfreibetrages geleistet. Nun möchte ich Anfang 2023 eine weitere Teilzahlung tätigen. Dazu meine Fragen: Muß ich einen weiteren Antrag (Formular V210) stellen oder kann ich einfach eine Zahlung an die Rentenkassen mit dem Hinweis „RM“ leisten? Werden dann diese Zahlungen entsprechend zugeordnet. Mach es eventuell Sinn im Jahr 2022 noch einen Antrag V210 zu stellen und dann in 2023 innerhalb von 3 Monaten eine Zahlung zu tätigen? Diese Zahlung müsste dann ja auf Basis des aktuellen Durchschnittseinkommen von 2022 gewertet werden. Vielen Dank im voraus und viele Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holgi

eine weitere Teilzahlung ist auch ohne neuen Antrag möglich.

Der Tipp von Bernd ist korrekt. Bei Zahlung Anfang Januar können Sie noch von den 2022er-Konditionen profitieren.

Auch besteht die Möglichkeit Ende 2022 eine neue Auskunft zu beantragen. Sofern dann innerhalb von drei Monaten die Zahlung erfolgt, gelten dann auch noch die 2022er Konditionen.

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1 Antworten

Berndam 06.10.2022 | 14:14
Um an die günstigen Konditionen des Jahres 2022 zu kommen und das ganze gleichzeitig steuerlich im Jahr 2023 zu haben, reicht es, den Betrag am 02.01. anzuweisen.
Deutsche Rentenversicherung
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