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Experten-Antwort

Nachforderung des Zuschusses zu Krankenkassenbeiträgen

von UABB31.08.2022 | 18:53
351 Ansichten
2 Antworten

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Ich erhielt folgende Email von unserer Krankenkasse: Vom 01. April 2018 bis zum 30. Juni 2018 war Ihr Mann über seinen Arbeitgeber ... über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beschäftigt. Zeitgleich bezog er für diesen Zeitraum eine Altersrente für langjährig Versicherte ( §236 Sozialgesetzbusch VI ). Aus diesem Zusammenhang ergibt sich folgende Konstellation: Die Beschäftigung beim Arbeitgeber ist versicherungsfrei, demnach hat die Rentenversicherung Ihren Mann für diesen Zeitraum ohne Beitragszahlung gemeldet, da er durch die Beschäftigung schon die Höchsten Beiträge gezahlt hat. Dadurch das Ihr Mann in diesem Zeitraum versicherungsfrei war hätte er bei der Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenkasse beantragen können. Diesen Zuschuss fordern wir mit dieser Nachforderung ein, da er Ihrem Mann gesetzlich nicht zugestanden hätte, da er über JAEG verdient hat, damit wir diesen zurück an die Rentenversicherung zahlen können. Der monatlich Beitrag beläuft sich auf 181,87 Euro das zusammen für die 3 Monate eine Nachforderung von 545,61 Euro ergibt. Dann kommen 10 Euro Säumniszuschläge dazu und die Gesamte Forderung beträgt 555,61 Euro. Den Antrag für den Zuschuss habe ich Ihnen im Anhang beigefügt, damit Sie diesen ausgefüllt zur Rentenversicherung senden können, für diesen Zeitraum. Zitat Ende Mein Mann hat aber keine Zuschuss bekommen. Ein Telefonat mit der KK ergab folgendes: Ich soll jetzt die Nachforderung an die KK zahlen. Und mir per Antrag das Geld über die Rentenversicherung zurückholen, weil die Krankenkasse es nicht anders ausnbuchen kann. Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo UABB,

ohne Kenntnis der genauen Umstände kann ich hier im Rahmen dieses Forums leider keine konkreteren Hinweise geben. Meine Empfehlung daher: Stellen Sie möglichst zeitnah den Antrag auf Beitragszuschuss bei Ihrem Rentenversicherungsträger und fügen Sie diesem Antrag möglichst auch Kopien der Schreiben der Krankenkasse bei.

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1 Antworten

W°lfgangam 31.08.2022 | 21:12
Hallo UABB, wohl bei Rentenantragstellung 'vergessen', diesen zu beantragen?! Ja, ist gängig, besonders seit es die 'Flexirente' (Rente + Weiterarbeit) gibt, dass die freiwillige KV weiterläuft/oder erstmals + vorübergehend eintritt, die DRV daher einen KV-Zuschuss zur Rente zahlt, und die KV diesen einfordert ...sonst würde er ja weniger als den max. freiwilligen Beitrag zahlen. Hat er den Rentenantrag etwa selbst gestellt? Jede halbwegs gescheite Antragsaufnahmestelle hätte das bei Rentenantrag sofort erkannt/den KV-Zuschuss mit beantragt! Gruß w.
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