Hallo Florian,
auch wenn Sie bereits wissen, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, kann zu dem Rentenbeginn hier an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden. Weder ist der Tag des Leistungsfalls bekannt, noch ob es sich um eine teilweise oder volle Erwerbsminderung handelt. Alle diese Punkte haben Einfluss auf die Bestimmung des Rentenbeginns. Warten Sie also den Rentenbescheid ab.