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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo anni1955,
im Gegensatz zu Ihrer Anfrage vom 25.3.2010 teilen Sie jetzt mit, noch im Arbeitslosengeldbezug zu sein. In diesem Fall würde ich Ihnen raten, sich über den Leistungsbezug hinaus weiterhin arbeitslos zu melden. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind dann Anrechnungszeiten, wenn Sie unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließen. Der Bezug von Arbeitslosengeld dient hier als sogenannter Überbrückungstatbestand. Anrechnungszeiten verlängern den 5 Jahreszeitraum nach hinten. Damit sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
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