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nachprüfung

von andreas07.04.2007 | 18:39
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8 Antworten

Antoniusam 07.04.2007 | 18:48
Wie oft und in welchen Abständen eine Überprüfung stattfindet, hängt immer vom Einzelfall ab. Meine BU - Rente wurde z.B. 2003 rückwirkend ab 2000 bewilligt und bisher fand noch keine einzige Überprüfung statt. Es kommt immer darauf an, wie der sozialmedizinische Gutachter die jeweiligen Besserungschancen einschätzt. Bei Berufsunfähigkeit spielt außerdem die Verweisbarkeit auf eine andere zumutbare Tätigkeit ebenfalls eine entscheidene Rolle.
Sozialpolitiksex_perteam 07.04.2007 | 23:00
Nehmen Sie erst einmal Einsicht in Ihre beim Sozialmedizinischen Dienst befindliche Gutachtenakte. Gemäß § 25 Abs. 4 SGB X haben Sie ein uneingeschränktes Einsichtsrecht und auch das Recht Kopien zu fertigen. Da die Typen von der DRV 50 Cent pro kopierte Seite verlangen - um das Kopieren zu verhindern - , rate ich ne Kamera (keine Digital!!) mitzunehmen und die Akte abzulichten. Bei Schlecker etc. gibt es dann Abzüge für einen Cent und mit Scanner ist die Vergrößerung kein Problem. Sie werden da in den Akten auch, neben vielen anderen Überraschungen hinsichtlich der Beurteilung Ihrer "Glaubwürdigkeit" und "Persönlichkeitsstruktur" eine Empfehlung und ggfs. Begründung des "Gutachters" zum zeitlichen Rahmen der Nachprüfung finden. Viel Vergnügen und schöne Ostertage
Antoniusam 08.04.2007 | 13:43
........komplizierter geht es nicht ? Ein simpler Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter reicht in aller Regel völlig aus. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die DRV - Mitarbeiter sehr kompetent und hilfsbereit sind. Und Ihr "genialer Tipp", die Akte persönlich abzulichten, funktioniert ja wohl nur dann, wenn man gleich nebenan wohnt und nicht erst in eine andere Stadt fahren muß. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ! (Oh, Verzeihung ! Ich habe ganz vergessen, dass man den DRV - Mitarbeitern ja nicht trauen kann, Herr "....sex_perte !)
Sozialpolitiksex_perteam 08.04.2007 | 14:34
Sie wissen doch ganz genau, daß die Mitarbeiter der DRV telefonisch keine Auskünfte mit Bezug auf Sozial- und Privatgeheimnisse erteilen dürfen. Und sie wissen auch, daß es denen vom Gesetz her verboten ist "heilbehandlerisch" tätig zu werden, und sei es "nur" beratend. Medizinische Fragen klärt man mit Medizinern, aber mit Sicherheit nicht mit Verwaltungsangestellten. Schöne Ostern noch
Antoniusam 08.04.2007 | 14:46
Ob es nun zulässig ist, dass ein DRV - Mitarbeiter telefonisch Auskunft darüber erteilt, ob und wann evtl. mit einer Nachprüfung zu rechnen ist, lassen wir mal dahingestellt. Auf jeden Fall gibt es immer noch die Möglichkeit, eine schriftliche Auskunft anzufordern. Und das ist mit Sicherheit nicht verboten !
Sozialpolitiksex_perteam 08.04.2007 | 15:05
Man holt sich doch nicht beim "Gegner" Rat. Die Frau hat doch gesagt, dass die von ihr ne Psychotherapie wollen, die sie nicht will. Jeder vernünftige Mensch sucht sich doch unabhängige Berater. Und vor allen Dingen holt man sich in schwerwiegenden Fragen der Gesundheit eine zweite Meinung ein.
KSCam 08.04.2007 | 16:41
wahrscheinlich werden Sie nicht mehr nachuntersucht. Da aber jeder Versicherungsträger ein unterschiedliches Verfahren hat, werden Sie hier im Forum keine Antwort erhalten. Ihre Frage kann Ihnen nur Ihr RV Träger beantworten. Rufen Sie an oder schreiben Sie - oder warten es halt ab.
Antoniusam 08.04.2007 | 18:15
.......welche Frau meinen Sie bitte ? Der Fragesteller "andreas" möchte gerne wissen, ob und wann er wieder mit einer Nachprüfung rechnen muss ! Von einer "Psychotherapie" war nie die Rede !
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