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Zur Experten-Antwort springenGrundsätzlich kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auch wegfallen. Der Bewilligungsbescheid über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist aufzuheben und die Rente zu entziehen, wenn z. B. volle Erwerbsminderung überhaupt nicht mehr vorliegt. Maßgebend ist hierbei die nachträgliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse. Zur Prüfung, ob der Rentenanspruch entfällt, ist ein Vergleich der Verhältnisse zum Zeitpunkt der neuen Entscheidung mit denen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Rentenbewilligung erforderlich. Eine Änderung der Verhältnisse ist z. B. die Besserung des Gesundheitszustandes oder die Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes. Sie sollten auf jedem Fall erst mal die Nachprüfung abwarten. Vielleicht läuft ja auch alles so weiter wie bisher. Da bei einigen Regionalträgern der RV Nachprüfungen erfolgen, kann man nicht von einer „absoluten“ Ungleichbehandlung sprechen. Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen.
Sie 'alter Sack' haben mir ja nur 5 Jahre voraus ;-) Ich stimme Ihnen ja vollends zu, dass das Blödsinn ist - wenn nicht harte Zahlen für/gegen dieses Verhalten einzelner DRV sprechen ...nur, die gibt es öffentlich nicht, oder werden aus 'guten' Gründen zurückgehalten. Ich dreh mich jetzt nicht um 180° - vielleicht lebe ich in einer Oase, wo diese Nachprüfungen keinen besonderen Nenner haben/hatten ...nur bleibe ich bei der Ansicht, gleiches Recht für alle. Und wenn es sich zeigt, das die Kosten dafür den Nutzen übersteigen = weg damit! Gruß w. ...wobei, 'mein' Regionalträger hat noch niemals jemanden zur Überprüfung aufgefordert - die wenigen 'als eine Hand Finger hat' der DRV Bund in all den Jahren, ist das im Bundesgebiet wirklich so viel mehr?Grundsätzlich bin ich aber auch nicht gegen eine allgemeine Überprüfung (Stichwort: griechischer Verhältnisse) - es sei denn der med. Dienst hätte zum Zeitpunkt der Erstentscheidung einen Kandidaten bereits als 'hoffnungslosen Todeskandidaten' aktenkundig gebrandmarkt (was auch kein Grund wäre, wenn die Rente nach 10 Jahren noch immer läuft!). Medizin/Therapien machen Fortschritte - sollte am Ende eine volle oder teilweise Erwerbsfähigkeit herausspringen, wäre es nicht im Sinne einer vor Jahrhunderten bewilligten Dauerrente. Die DRV ist auch weiterhin nicht der Auffänger für finanzielle Unterstützungen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist.Nachdem ich 37 Jahre diesen Job in der Praxis erlebe, kann ich Ihnen versichern, dass es bei den Regionalträgern, die diesen Unsinn seit Jahrzehnten nicht mehr praktizieren, mit Sicherheit nicht mehr "Griechen" gibt, als bei denen, die in der Zwischenzeit regelmäßig das Image der Deutschen Rentenversicherung durch solche massenhaft versandten "Nachprüfungen" ruinieren und dabei Millionen verpulvern. Rechnet man den hohen Aufwand gegen die nicht nachweisbar geringen Ergebnisse, hätte man schon aus betriebswirtschaftlicher Vernunft diesen Unsinn unmotivierter "Nachprüfung" der Rentenberechtigung längst einstellen müssen und auf medizinischerseits indizierte Nachprüfungen begrenzen müssen, die auch bei den Regionalträgern möglich sind. Einen Nachweis der Effektivität von unmotivierten "Nachprüfungen" haben bisher jedenfalls noch nicht einmal diejenigen behauptet oder gar nachgewiesen, die sie praktizieren.
Vielleicht sollte man den mal etwas genauer lesen und nicht nur den Zahlbetrag zur Kenntnis nehmen? Das ersparte so manch eine Überraschung!Ich weiß ja nicht, welche Infromationen andere so alles in ihren Bescheiden vorfinden. Dies habe ich noch nicht gefunden, auch außerhalb der Rentenbetrages nicht. Im übrigen würde dies ja nicht heißen, dass dies alles rechtens ist. Eine unbefristete EM-Rente jedoch gewohnheitsmäßig zu überprüfen (ohne konkrete Anhaltspunkte) und überwiegend nur von Seiten der ehemaligen BfA, ist nicht nur eine Geldverschleuderung, sondern auch eine Zumutung derjeniger Versicherten, die das Pech haben, von Berlin aus "betreut" zu werden.
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