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Nachprüfung bei Voller EMR auf unbestimmte Dauer

von Rudi06.01.2010 | 08:14
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren Habe mit vollendung des 55 Lebensjahres eine Volle Erwebsminderungsrente mit meinem erneuten Verlängerungsantrag erhalten.Frage wird noch mal Nachgeprüft bin 56 ? Habe hier gelesen das ab dem Alter in der Regel darauf verzichtet wird ? wie ist der weitere Ablauf? PS. Anträge sind immer Problemlos genehmigt und schnell Bearbeitet worden. Vielen Dank

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob und in welchen Abständen eine Nachprüfung stattfindet, hängt vom Einzelfall und vom Rentenversicherungsträger ab. Sollte es tatsächlich zu einem Aufhebungsbescheid kommen, dann kann dagegen immer noch Widerspruch eingelegt werden. Hilft der Rentenversicherungsträger nicht ab und wird auch vom Widerspruchausschuss dem Widerspruch nicht stattgegeben, dann bleibt noch die Möglichkeit vor dem Sozialgericht Klage zu erheben. Ob man unbedingt einen Anwalt einschaltet, sollte jeder im Einzelfall für sich entscheiden.

8 Antworten

Rudiam 06.01.2010 | 10:13
Erhalte Volle Erwebsminderung auf unbestimmte Dauer
mialeinam 06.01.2010 | 09:54
Hallo, meine Schwester ist 59 Jahre alt, bezieht seit über 10 Jahre eine volle EMR und wurde jetzt dieser Tage erneut überprüft. Grüße
mialeinam 06.01.2010 | 10:19
Hallo, auch meine Schwester hat die Rente auf unbestimmte Dauer. Grüße
Sonjaam 06.01.2010 | 13:28
Sorry, aber wenn die Angaben von 'mialein' stimmen und jemand im Alter von 59 Jahren bei voller, unbefristeter EM-Rente nochmals überprüft wurde, dann muss bei bei der DRV immer noch zu viel Personal beschäftigt sein, um sich solche Unsinnigkeiten leisten zu können.
mialeinam 06.01.2010 | 13:44
Hallo Sonja, das habe ich auch gedacht, als mir meine Schwester die Unterlagen zeigte, zumal sie die Rente wegen einer Krankheit hat, die nach derzeitigem Stand der Medizintechnik absolut unheilbar ist und auch keine Besserung möglich ist. Die einzige Möglichkeit ist die, daß sich die Krankheit verschlechtert. Viele Grüße
Aikmenam 06.01.2010 | 13:19
Auch bei einer unbefristeten vollen EM-Rente ist jederzeit eine Nachprüfung seitens der Rentenversicherung möglich. Desöfetern erfolgen diese Überprüfunmgen in 2 jährigem Abstand - das ist aber von RV zu RV völlig unterschiedlich und kann darum überhaupt pauschal nicht gesagt werden. Meistens erfolgt dies Nachprüfungen allerdings auch nur rein papiermässig anhand eines Fragebogens und nicht per Begutachtung. Aber auch dies ist in Ausnahmefällen und bei begründetem Verdacht das jemand wieder erwerbsfähig ist, durchaus denkbar. Der Entzug einer unbefristeten EM-Rente ist allerdings nicht so einfach, da hier die RV beweispflichtig wäre , das Sie wieder erwerbsfähig sind und nicht Sie beweisen müssten, das Sie noch krank sind. Das ist ein entscheidender Verfahrensunterschied und für den EM-Rentner in jedem Falle von Vorteil. Außerdem muss eine unbefristete EM Rente dann bis zu einer endgültigen rechtskräfitgen Entscheidung über einen Entzug ( das kann Jahre dauern.. ) von der RV weiter gezahlt werden ! Ob noch mal und in welchen Abständen eine unbefristete EM-Rente geprüft wird, ist IMMER Einzelfall abhängig. Ihr Sachbearbeiter bei ihrer RV könnte ihnen auf Nachfrage sicher sagen, ob in ihrem Falle noch einmal und wenn ja in welchen zeitlichen Abständen zur Nachprüdung vorgseehn sind. Rufen Sie doch einfach mal dort an und fragen nach.
Karlam 06.01.2010 | 14:30
Anrufen hat bei mir nichts gebracht. Bekam von der Sachbearbeiterin der BfA die Antwort: "Die Akte wäre im Archiv und ich könnte doch nicht verlangen, dass Sie diese jetzt holen sollte." Das war vor 3 Jahren. Habe volle unbefristete EM und bin jetzt 58. Da 50% SB vorliegen werde ich mit 60 in Altersrente gehen. Vor einiger Zeit war hier ein Bericht der DRV veröffentlicht, dass mit 55 Jahren keine Nachprüfung mehr erfolgen soll. Ich denke man sollte sich nicht verrückt machen lassen. LG Karl
Aikmenam 06.01.2010 | 14:45
Außerdem ist es nicht immer so gut " schlafende Hunde " zu wecken. Durch eine Nachfrage bei der RV könnte auch erst ein Nachprüfungsverfahren in Gang gesetzt werden... Einfach abwarten ob und was passiert und dann sofort massiv per Anwalt dagegen vorgehen !
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