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Nachprüfung der Dauerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

von lolo04.06.2019 | 16:38
607 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen u. Herren, möchte hiermit mal den Mythos, entgegen der hier im allgemeinen herrschennden Meinung( Überprüfungen der Dauerrenten werden nur bis zum 55. Lebnesjahr durchgeführt)brechen. Bin seit 2006 auf Dauer erwerbsgemindert, bin jetzt 63 habe keinerlei Arbeit oder Selbständigkeit in der Vergangenheit durch meine Erkrankungen ( worauf mir die Dauerrente zu erkannt wurde) aufnehmen können. Nun habe ich das Formular von der DRV-Bund R5403-00SB ohne Befundbericht des behandelnen Arztes erhalten.War immer in Behandlung auch für die Zukunft Wo nun fragen gestellt werden, haben Sie in den letzten 2 Jahren eine Arbeit aufgenommen, im letzten Jahr eine Umschulung durchgeführt usw.. Also man sieht das das Alter wohl keine Rolle spielt, ist natürlich fragwürdig jemand die Frage zu stellen ob man mit 62 eine Umschuling durchgeführt hat:-) Hätte die DRV wohl kaum genehmigt:-)) Da kann man schon nach dem Sinn der Überprüfung im Alter v. 63 Jahren fragen? Dreist wenn nun ein Rentenentziehunsverfahren eingeleitet werden sollte aus welchen Gründen auch immer ( netter Nachbar :-) ), mit Anhörung ,Widerruf usw.ist man dann in der Regelaltersrente bzw. würde ich vorher die Schwerbehinderten Rente beantragen. Ich habe nun hier keinerlei Fragen in dem Sinne weil ich im Ernstfall von meinem Rechtsbeistand vertreten werde, wollte nur mal das hier in diesem Forum einstellen als Info, weil ja immer wieder Fragen diesbezüglich hier gestellt werden. Gruß lolo

7 Antworten

loloam 04.06.2019 | 17:35
Kann sein, aber das wird sich ja dann herrausstellen, habe nichts falsch gemacht, und wenn die DRV auf solche Hinweise oder ähnliches den teuren Rechtsweg gehen möchte oder würde mir auch egal, wie schon geschrieben kann jederzeit Schwerbehinderungsrente beantragen. Ausserdem sollte es wirklich so sein dann wird ev. durch Akteneinsicht der Denuziant noch freude mit meinem Rechtsbeistand haben:-). Sollte es Anonym sein na dann muss sich die DRV auf eine Rechtsstreit vorbereiten, denn bei voller Dauerrente ist die DRV erstmal in Bewispflicht. wobei meine Erwerbsminderung nicht erfunden ist. Gruß lolo
Otzeam 04.06.2019 | 17:59
Zitat von lolo anzeigenausblenden
Bin zwar paar Monde jünger, aber hatte Anfang diesen Jahres auch die Überprüfung meiner Dauerrente. Begründung :"Wir sind von Zeit zu Zeit verpflichtet..." und eben auch die Fragen nach Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Arbeit/Reha/Umschulung. Ist ja auch kein Ding, wenn man regelmäßig in Behandlung bleibt. Einen separaten Bescheid dazu habe ich allerdings nicht erhalten, aber die Rentenzahlung kommt weiterhin pünktlich und es ist fast ein halbes Jahr seitdem vergangen. Träger ist übrigens die Knappschaft.
loloam 04.06.2019 | 18:02
Hallo, wieviel Monde bist du denn jünger?:-)
Kaiseram 04.06.2019 | 19:51
Eine absolut überflüssige Diskussion. Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch eine Überprüfung seiner Erwerbsminderung nicht zu fürchten. Wer doch ein schlechtes Gewissen hat, sollte sich besser hinterfragen, ob er die Rente wirklich zu Recht bekommt.
loloam 05.06.2019 | 05:38
Ausserdem sollte es wirklich so sein dann wird ev. durch Akteneinsicht der Denuziant noch freude mit meinem Rechtsbeistand haben:-).
Warum? Wenn ein anständiger Mitbürger Anhaltspunkte dafür zu haben glaubt, dass ein Sozialleistungsbezieher unter die Lupe genommen werden sollte, dann ist das nicht strafbar. Auch dann nicht, wenn sich sein Verdacht nicht bestätigen sollte. Erst wenn jemand vorsätzlich und wissentlich falsche Anschuldigungen erhebt, könnte der Straftatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllt sein. Ich ziehe meinen Hut vor jedem anständigen Mitbürger, der aktiv dazu beiträgt, potentiellen Leistungserschleichern das Handwerk zu legen. (Wer sich persönlich angesprochen fühlt, ist selbst schuld!) Mir hatte mal jemand aus Rache für meine Anzeige beim Jobcenter wegen Schwarzarbeit alle 4 Reifen am Auto zerstochen. Die waren allerdings schon total verschlissen und sollten ohnehin demnächst erneuert werden. Da der Reifenstecher namentlich bekannt war, durfte er mir diese 4 neuen Reifen auch noch bezahlen. Vielen Dank dafür! Freundliche Grüße
Also lieber aufmerksamer, ich habe absolut nichts zu verbergen und sehe der Überprüfung auch gelassen entgegen,ich habe es hier nur eingestellt um den Sachverhalt des 55erMythos zu entkräften.(Wer lesen kann ist klar im Vorteil) Aber Denunzianten gab es schon immer und sind ja auch in meinem Fall kein Problem. Übrigens finde ich es immer sehr lustig, wenn man dann von Menschen wie Ihnen unter Generalverdacht gestellt wird:-)) Wenn man dann aber solchen Menschen den Vorschlag macht ob man nicht gerne Tauschen möge dann geht das irgendwie nicht. Also ich seine Arbeit und seine Gesundheit mit guten Lohn und er meine Superrente mit meiner Erkrankung von 980€. Da wird es dann sehr ruhig. Gruß lolo
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