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Experten-Antwort

Nachprüfung der Rentenberechtigung der DRV

von Der Rentner15.03.2014 | 14:01
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12 Antworten

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Hallo! Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung wird von DRV Berlin ja alle 2 Jahre in Form eines Selbstauskunftsfragebogens bei unbefristeten Renten durchgeführt! Weiß jemand bis zu welcher Altersgrenze dieser Spuck andauert? Über eine Antwort mit Gesetzestext wäre ich dankbar! MfG Der Rentner 1

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu diesem Thema gibt es im Forum bereits unzählige Beiträge, gerade auch in den letzten Tagen. Ich bitte Sie nicht immer wieder diese "ewige Diskussion" neu anzuzetteln.

Bis zu welchem Alter das die DRV Bund macht entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich bin Mitarbeiter eines Regionalträgers (die DRV Bund macht meines Wissens hier im Forum nicht mit), bei dem es solche automatischen Überprüfungsaktionen nicht gibt. Deshalb möchte ich dazu nichts sagen.

Ein Gesetz, das das regelt, existiert meines Wissens dazu nicht - ein Verbot allerdings auch nicht.

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11 Antworten

Maxam 15.03.2014 | 14:24
Es wurde mal von einem im Rechtsofrum geschrieben bis 55.......ich dachte nur hier wüsste jemand etwas genaueres! Zu diesem Thema im Speziellen zu diesem Punkt wurde hier nichts geschrieben! MfG Der Rentner
Der Rentneram 15.03.2014 | 14:35
Hallo! Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung wird von DRV Berlin ja alle 2 Jahre in Form eines Selbstauskunftsfragebogens bei unbefristeten Renten durchgeführt! Weiß jemand bis zu welcher Altersgrenze dieser Spuck andauert? Über eine Antwort mit Gesetzestext wäre ich dankbar! MfG Der Rentner 1
Spuck?
Groko! Ja ja die Geister die ich rief........ich spuck dir gleich in die Suppe!
harryam 15.03.2014 | 14:37
das ist kein spuck,sondern ein witz!diese überprüfungen sind nicht umsonst,sondern kosten geld.toll,wenn man dann pro jahr ein paar angeblich "kranke" em-rentner überführt. wieviel das dann kostet,ist ja egal.geld ist genügend vorhanden...
Der Antworteram 15.03.2014 | 17:29
Hallo Max, der Rentner der Spuk wird ab dem 56 LJ beendet, ab diesem Zeitpunkt wird bei einer unbefristeten EM-Rente nicht mehr geprüft. Gesetzestext gibts keinen, aber den Wert der ERfahrung bei der DRV Bund Berlin.
Ronaldoam 16.03.2014 | 10:19
Ich bin im Februar erst 54 geworden und wurde dieses Jahr NICHT mehr überprüft. 2010 und 2012 im Januar immer. Bis heute nicht mehr. Also gibt es scheinbar diese starre Grenze von 55 nicht bei der DRV Bund, sondern es wird auch im Einzelfall dann entschieden keine Nachprüfungen mehr zu machen.
Lenzenam 17.03.2014 | 05:15
Liebe Grüsse an das Experten-Team: Meine Frage lautet wie folgt: Was ist der Unterschied zwischen DRV-BUND und Regionalträger? Vielen Dank für die Antwort schon mal im voraus.
Steppenwolfam 17.03.2014 | 12:42
Zu diesem Thema gibt es im Forum bereits unzählige Beiträge, gerade auch in den letzten Tagen. Ich bitte Sie nicht immer wieder diese "ewige Diskussion" neu anzuzetteln. Bis zu welchem Alter das die DRV Bund macht entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin Mitarbeiter eines Regionalträgers (die DRV Bund macht meines Wissens hier im Forum nicht mit), bei dem es solche automatischen Überprüfungsaktionen nicht gibt. Deshalb möchte ich dazu nichts sagen. Ein Gesetz, das das regelt, existiert meines Wissens dazu nicht - ein Verbot allerdings auch nicht.
Liebe Grüsse an das Experten-Team: Meine Frage lautet wie folgt: Was ist der Unterschied zwischen DRV-BUND und Regionalträger? Vielen Dank für die Antwort schon mal im voraus.
Lenzen Der Unterschied ist der das der DRV Bund Berlin für alle Angestellten des öffentlich dienstes zuständig!
W*lfgangam 17.03.2014 | 19:33
>Lenzen Der Unterschied ist der das der DRV Bund Berlin für alle Angestellten des öffentlich dienstes zuständig! Hallo Lenzen, in der Rentenversicherten gibt es (erst seit 2005 ;-) weder Angestellte (die BfA hat sogar _alle_ Angestellten 'verwaltet') noch Arbeiter, noch Knappen, Seefahrer oder Bahner - es sind alles Beschäftigte. Die ursprüngliche Zuteilung zu den einzelnen Beschäftigungszweigen wurde aufgegeben, erfolgt jetzt nach Quote/Bedarf an Versicherten, um das Einnahme-/Ausgabeverhältnis bei den DRV'en im Gleichgewicht zu halten. Ok, die DRV KBS (Knappschaft-Bahn-See) hat weiterhin Sonderzuständigkeiten, sonst würde da langfristig ein MA ausreichen (gleichzeitig Geschäftsführer, Sachbearbeiter, Postversender, Pförtner und med. Dienst ;-) ... Gruß w.
Sozialröchler?am 17.03.2014 | 23:59
Ob und in welcher Form die Feststellung der weiteren Rentenberechtigung erfolgt, ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Gesetzgeber hat jedoch die Mitwirkungspflichten ausdrücklich normiert, so dass diese Überprüfungen durchaus im gesetzlichen Rahmen erfolgen. Hier haben die Leistungsträger verschiedene Verfahrensweisen, deren Diskussion im Forum bereits end- und ergebnislos geführt wurde. Wenn ein Einwand gegen die Anfrage besteht, müssen Sie sich daher im Einzelfall direkt an den anfragenden Leistungsträger wenden und das dort klären. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen, 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
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