Hallo User Ulrich Gaa,
natürlich können Sie die Erklärung R 0230 an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger nachreichen. Sie sollten dies schnellstmöglich tun, damit dies bei Ihrer Rentenberechnung mitberücksichtigt werden kann und auch dann die Deutsche Rentenversicherung automatisch jedes Jahr (bis zur Regelaltersgrenze) die Überprüfung des Hinzuverdienstes tätigen kann.