Hallo Nick,
der im Artikel genannte „Preisvorteil“ ergibt sich aus den unterschiedlichen Berechnungswegen bzw. -grundlagen.
Bei der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen erfolgt die Beitragsberechnung auf Basis folgender Berechnungsgrößen:
- die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage,
- die Beitragsbemessungsgrenze und
- der Beitragssatz
zum Zeitpunkt des Antrags, wenn die Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Zulassungsbescheids.
Bei der Berechnung der Entgeltpunkte im Leistungsfall wird dann die der Beitragszahlung zugrunde liegende Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Jahres der Beitragszahlung geteilt. Die so ermittelten Entgeltpunkte werden dann dem Bestimmungsjahr der Beitragszahlung (Zeitraum, für den die Beiträge nachgezahlt wurden) zugeteilt
Bei der „Sonderzahlung für die Minderung von Rentenabschlägen“ wird hingegen zunächst die höchstmögliche Minderung der persönlichen Entgeltpunkte - die sich bei der Berechnung einer vorzeitigen Altersrente unter Zugrundelegung des vom Versicherten beabsichtigten Rentenbeginns ergäbe - ermittelt.
Für je einen geminderten persönlichen Entgeltpunkt ist dann als Beitrag der Betrag zu zahlen, der sich ergibt, wenn der zur Wiederauffüllung einer durch den Versorgungsausgleich geminderten Rentenanwartschaft für einen Entgeltpunkt zu zahlende Betrag durch den jeweiligen Zugangsfaktor geteilt wird. Der Betrag, der durch den jeweiligen Zugangsfaktor zu teilen ist, wird mit Hilfe des Umrechnungsfaktors aus den amtlichen Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs errechnet, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten/Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge gilt. In einer Formel ausgedrückt heißt das:
Geminderte persönliche Entgeltpunkte x Umrechnungsfaktor / Zugangsfaktor = Beitragsaufwand
Bei der Berechnung sind grundsätzlich die Werte des Jahres maßgebend, in dem der Antrag gestellt wurde, soweit die Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Rentenauskunft nach § 187a SGB VI vorgenommen wurde.
Im Leistungsfall werden dann die so erworbenen Entgeltpunkte ohne konkrete zeitliche Zuordnung berücksichtigt.