Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachteil b. Altersrente

von Gerd21.09.2011 | 19:30
1615 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin Jahrgang 1957 (EMR b. BU) und erhalte kein ALG I mehr. Angenommen ich finde keinen Arbeitsplatz mehr; Wie wirkt sich für mich die durchgehende Meldung bei der AfA bis zur Altersrente in der Höhe der Altersrente aus? Kann dadurch eine kleine "Aufbesserung" der Altersrente erreicht werden? vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird geleistet aufgrund der zurückgelegten Zeiten sowie einer Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Diese Zurechnungszeit erhält den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Eine Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird hingegen gar nicht bewertet, so dass sich eine Meldung bei der Agentur für Arbeit bis zum 60. Lebensjahr erübrigt. Zwei beitragsfreie Zeiten bis zum 60. Lebensjahr würden zusammentreffen, wobei nur die günstigere Zeit - hier die Zurechnungszeit bewertet wird. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres macht es dann gfls. Sinn sich wieder arbeitslos zu melden. Zu gegebener Zeit sollten Sie sich dann erneut erkundigen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

1. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird geleistet, weil noch eine Leistungsfähigkeit von mindestens 6 Stunden täglich besteht. Diese Leistungsfähigkeit besteht zwar nicht mehr in dem bisherigen Beruf, aber noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

2. Bei einem Leistungsvermögen von mindestens 6 Stunden täglich hat der Teilzeitarbeitsplatz keine rechtliche Bedeutung. D.h. es besteht kein Anspruch auf eine volle Rente wegen Erwerbsminderung.

3. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann erst geleistet werden, wenn das Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich z.B. wegen Arbeitslosigkeit nicht in Erwerbseinkommen umgesetzt werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Gerdam 21.09.2011 | 19:40
Nachtrag: Seit 1972 durchgehend bis 2009 erwerbstätig (3 1/2 Ausbildung).
Schadeam 22.09.2011 | 07:02
Das wird sich gering bis gar nicht auswirken - wenn Sie sich durch die Meldung keine Hilfe beim Finden eines neuen Jobs erhoffen können Sie die Meldung auch unterlassen.
Gerdam 22.09.2011 | 15:48
Ist in meinem Fall, da ich keinen Teilzeitjob in meinen ausgeübten Beruf finde die volle EM zu gewähren?
Gerdam 28.09.2011 | 21:33
Wenn ich bei Rot über eine Ampel fahre und die Polizei ist nicht vor Ort bekomm ich (ohne Starenkasten) kein Knöllchen - selbe Voraussetzung jedoch Polizei vor Ort hab ich "ausgeschissen". Also, eine Antwort mal mit ja oder nein und kein wischiwaschi. Lebe ich oder bin ich für die DRV schon Tod?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026