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Experten-Antwort

Nachteil durch Kündigung

von Maria16.02.2019 | 11:21
419 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage. Mir wurde Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt. Erstmal befristet. Nun muss ich das ja dem AG mitteilen. Es ist so, dass ich das Arbeitsverhältnis gern beenden würde. Das hat mehrere Gründe. Kann ich das einfach so machen oder hat das irgedwelche Nachteile. Könnte ich theoretisch so kündigen ohne die Gründe zu nennen? Im Moment bin ich in Elternzeit. Mir geht es nur um Nachteile was den Versicherungsschutz angeht und bei einem erneuten Antrag kurz vor Ablauf der Rente. Es ist leider nicht davon auszugehen, dass sich was ändert. Vielen Dank. Maria

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

bitte haben Sie Verständnis, dass arbeitsrechtliche Fragen von unserer Seite nicht beantwortet werden können.

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7 Antworten

Danielaam 16.02.2019 | 11:26
Der Nachteil ist, dass du dann nach der Erwerbsminderungsrente deine 12 Wochen Sperre bekommst. Du hast keinerlei Vorteile durch eine Kündigung.
Mariaam 16.02.2019 | 13:49
Es geht mir nicht um Vorteile. In der Personalabteilung sitzt jemand, den ich privat kenne. Ich muss dann leider davon ausgehen, dass es in kurzer Zeit alle wissen. Das möchte ich aber gern vermeiden. Es geht nämlich keinen etwas an, warum und wieso das so ist.
Schorscham 16.02.2019 | 13:59
Eine ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden. Der Rentenversicherung ist es egal wenn Sie kündigen. Rentenrechtliche Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht. MfG
Mariaam 16.02.2019 | 14:54
Könnte ich theoretisch so kündigen ohne die Gründe zu nennen?
Eine ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden. Der Rentenversicherung ist es egal wenn Sie kündigen. Rentenrechtliche Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht. MfG
Vielen Dank. Das hilft mir schon sehr. Die Rente ist bewilligt, die Zahlung erfolgt aber erst ab Juni. Ich müsste jetzt zu ende Mai kündigen können. Muss ich das der Rentenstelle dann mitteilen? Auch wegen der Krankenversicherung ect.? Aber ich ja theoretisch auch immernoch in Elternzeit. Sorry für die ganzen Fragen. Das ist irgendwie alles etwas wirr.
Ludgeram 16.02.2019 | 21:54
Ihr Arbeitgeber wird nur erfahren, dass Ihnen die EMR bewilligt wurde, nicht aber warum und weshalb. Wenn Sie explizit darauf angesprochen werden... Ich bin halt krank, fertig. Elterngeld ist rentenunschädlich und Sie müssten auch der RV nichts von einer Kündigung erzählen. Es wurde von einer solchen abgeraten von Vorschreibern, ich teile diese Ansicht. In den meisten Fällen ist ruht das Arbeitsverhãltnis während des Rentenbezuges. Wird diese nicht verlängert, hätten Sie vielleicht wieder einen Arbeitsplatz. Wird es am Ende mal eine unbefristete-sie schreiben ja ändert sich nicht viel - und das Arbeitsverhältnis wird dann aufgelöst, haben Sie sogar einen geldwerten Anspruch auf Urlaub gegenüber dem Arbeitgeber. Die Sperrfrist beim Alg 1hat man Ihnen schon genannt. Mit Kündigung keinen Vorteil ist gemeint, dass Sie unterm Strich nur Nachteile dadurch haben. Ansonsten, wie auch schon gesagt, brauchen Sie keinen besonderen Kündigungsgrund, wenn Sie es so wollen.
senf-dazuam 18.02.2019 | 09:50
Zitat von Maria anzeigenausblenden
Hallo Maria! Das Ganze ist eher eine arbeitsrechtliche Frage. Am besten setzen Sie sich mir jemandem aus dem Betriebsrat zusammen, und besprechen dort, was möglich oder notwendig ist. Vielleicht gibt es Regelungen für den Fall eines EM-Rentenbezuges (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, ...)? Kündigungsfristen ergeben sich u.a. aus dem Arbeitsvertrag. Was da bei Ihnen gilt oder nicht, kann hier nicht geklärt werden. Ordentliche Kündigung ist immer (fristgerecht!) möglich, ggf. ist ein Aufhebungsvertrag möglich, wenn Ihnen aufgrund des Rentenbezugs eine arbeitgeberseitige Kündigung droht, wäre das auch hinsichtlich einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld relevant. Am besten lassen Sie sich arbeitsrechtlich beraten, zB. bei einem Fachanwalt oder bei der Gewerkschaft, bei der Rentenberatung könne Sie dann nachfragen, was für den Fall der Kündigung dann der DRV gemeldet werden muss (u.a. damit die Kraneknversicherung geregelt ist)
Rainer.Sam 20.02.2019 | 10:27
Während der befristetet EM Rente ruht ja ihr Arbeitsverhältnis. Daher spielt es eigentlich keine Rolle für sie ob sie kündigen oder nicht. ABER auch bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis haben sie einen Urlaubsanspruch. Dies gilt auch bei einer befristete EM Rente. Wenn sie ihr Arbeitsverhältnis 1 Jahr ruhen lassen und dann kündigen muss der Arbeitgeber ihnen den Urlaub ausbezahlen. Pi mal Daume ca. ein knappes Monatsgehalt. Warum darauf verzichten?
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