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Nachteile Arbeitsplatz

von Christa30.05.2009 | 22:54
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7 Antworten

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Bin seit 3 Monaten krankgeschrieben. Rentenantrag auf eine teilweise Erwerbsunfähigkeit läuft. Nun erzählte mir eine Arbeitskollegin mein Arbeitsplatz wäre jetzt mit jemanden Anderern besetzt worden und dieser hat die Zusage erhalten dort fest weiterbeschäftigt zu werden. Was wird jetzt, wenn ich doch keine Rente erhalte? Muß mir mein Arbeitgeber meine Stelle wieder geben, oder kann er mich jetzt auf jede beliebige Stelle setzen, auch wenn es mir dort gesundheitlich noch schlechter gehen würde. Habe nur 30 % Schwerbehinderung - Verschlechterungsantrag läuft.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Vertreter der Rentenversicherung kann ich mich tatsächlich nicht zu dem Problem um den Arbeitsplatz positionieren.

Die bisherigen Beiträge bestätigen aber ein Bild, dass ich bisher so in der Beratungspraxis kennen gelernt habe. Vielfach verbunden auch mit der Frage: welchen Wert hat ein Arbeitsvertrag, den man nicht mehr den Anforderungen entsprechend ausfüllen kann. Über diese Frage entscheidet der Arbeitgeber mit.

6 Antworten

-_-am 30.05.2009 | 23:00
Das ist keine Frage für dieses Forum, sondern betrifft das Arbeitsrecht in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht. Fragen Sie die Gewerkschaft, den Betriebsrat oder einen Fachanwalt (gebührenpflichtig) für Arbeitsrecht .
Christaam 30.05.2009 | 23:08
Ich wollte nur wissen, ob es einen besonderen Arbeitsschutz gibt, wenn der Rentenantrag läuft.
-_-am 30.05.2009 | 23:19
Nach meiner Kenntnis nicht. Doch das ist eine Frage des Arbeitsrecht, die hier nicht am richtigen Platz gestellt ist.
Corlettoam 31.05.2009 | 06:58
Grundsätzlich hat niemand einen Anspruch auf einen bestimmten/festen Arbeitsplatz im Betrieb. Egal ob jemand krank geschrieben ist, ein EM-Antrag läuft oder gesund ist, kann der Arbeitgeber jederzeit eine Umbesetzung auf einem Arbeitsplatz vornehmen. Ausnahme wäre nur dann gegeben, wenn Sie einen bestimmten Arbeitsplatz in ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben hätten - was aber normalerweise kein Arbeitgeber macht. Auch schützt eine zuerkannte Schwerbehinderung ( 30 % ist keine Schwerbehinderung ) nicht vor einer Umbesetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Also in ihrem Falle können Sie gegen die Neubestzung ihres Arbeitplatzes nichts machen und müssen nach Rückkehr in den Betrieb mit einem anderen Arbeitsplatz vorlieb nehmen. Grundsätzlich kann der Arbeitgber Ihnen sogar auch während der Krankschrieung kündigen ( unter Einhaltung ihrer Kündigungsfrist natürlich )
Chrisam 31.05.2009 | 07:51
Ich würde Ihnen raten, für den GdB 30 einen Gleichstellungsantrag zu stellen, dann werden Sie arbeitsrechtlich als Schwerbehinderter behandelt. Antrag müssen Sie in der Regel bei der Agentur für Arbeit stellen. Wenn ihr Verschlimmerungsantrag GdB 50 bringen sollte, erübrigt sich das natürlich.
Corlettoam 31.05.2009 | 12:13
Aber auch die Anerkennung als Schwerbehinderter ( 50% und mehr ) schützt nicht vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber benötigt dazu nur die Zustimmung des Integrationsamtes, welche - leider- regelmässig erteilt wird. Allenfalls in einigen Fällen ist es möglich die Beedigung des Arbeitsverhältnisses zeitlich zu verzögern, indem Sie ihren Arbeitgeber nicht von der Zuerkennung der Schwerbehinderung informieren - das müssen Sie nämlich nicht ! Dann ist die Kündigung ( sollte eine kommen ) erstmal unwirksam, der Arbeitgeber muß nach Zustimmungseinholung dann neu kündigen und dann auch wieder ihre Kündigungsfrist beachten.
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