Hallo Agi,
leider kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden, welche Auswirkungen die Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente auf Ihr Arbeitsverhältnis hat.
ALG I-Leistungen wären aber -wie von W*lfgang bereits ausgeführt- als Hinzuverdienst zu berücksichtigen und könnten ggf. zu einer verminderten Rentenzahlung oder einem vollständigen Ruhen führen. Sie müssten eine solche Leistung daher ebenso wie ein eventuelles Arbeitsentgelt neben dem Rentenbezug -sei es aufgrund der Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit oder aufgrund einer neuen Beschäftigung- auf jeden Fall umgehend Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen.