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Experten-Antwort

Nachteile durch teilweise Erwerbsminderungsrente?

von Agi30.04.2016 | 14:02
2904 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Januar 2015 würde ich an der Schulter operiert. Nach den sechs Wochen bin ich wieder arbeiten gegangen. Im Herbst 2015 traten Schmerzen an einer anderen Stelle in der Schulter auf. Unser Betriebsarzt regte eine Reha an. Diese wurde auch bewilligt. Im Januar 2016 begann die Reha. Schon beim Vorgespräch bei der Reha sagte der Arzt, dass etwas nicht stimme, ich solle mich von einem Schulterfachmann untersuchen lassen. Ich absolvierte meine Reha und kümmerte mich gleichzeitig um eine Untersuchung. Die Reha war beendet und ich wurde als arbeitsunfähig entlassen. Die Untersuchung beim Facharzt ergab, dass ich noch mal operiert werden muss. Das geschah dann auch Ende Februar. Inzwischen bekam ich Post von der Rentenversicherung mit der Aufforderung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Nach etlichen Telefonaten mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung und der Antwort, dass ich gezwungen bin diesen Antrag auszufüllen. Von Verwandten bekam ich gesagt, dass der Antrag sowieso abgelehnt wird. Wurde er aber nicht! Jetzt bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente, die ich nicht wollte. Ich will einfach nur meine 2. Reha erfolgreich abschließen und eine stufenweise Wiedereingliederung und dann ganz normal meine Arbeit wieder machen. Meine Frage: Muss ich jetzt meinen Job auf Grund dieser TEMR kündigen? Was ist, wenn mein ALG höher ist als der erlaubte Hinzuverdienst? Und das ist es? Bekomme ich dann überhaupt diese TEMR? Eine neuen Job (ich bin 58) werde ich auch so schnell nicht finden. Ich bin Schlosser von Beruf, arbeite seit Jahren als Maschinenbediener. Bis zur regulären Rente sind es noch 8 Jahre, in 6 Jahren hätte ich eine 45 Beitragsjahre voll. Und nun das ... Mit dieser Rente werde ich zum vorprogrammierten Sozialfall?! Gibt es da einen Ausweg? Noch eine Anmerkung: Meine Frau schreibt für mich diesen Beitrag, da ich nicht so gut im Schreiben bin. Über eine Hilfe / Tipps / Beratung würden wir uns sehr freuen.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Agi,

leider kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden, welche Auswirkungen die Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente auf Ihr Arbeitsverhältnis hat.

ALG I-Leistungen wären aber -wie von W*lfgang bereits ausgeführt- als Hinzuverdienst zu berücksichtigen und könnten ggf. zu einer verminderten Rentenzahlung oder einem vollständigen Ruhen führen. Sie müssten eine solche Leistung daher ebenso wie ein eventuelles Arbeitsentgelt neben dem Rentenbezug -sei es aufgrund der Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit oder aufgrund einer neuen Beschäftigung- auf jeden Fall umgehend Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Agi,

am besten teilen Sie der Rentenversicherung die Arbeitsaufnahme schriftlich mit. Der Rentenversicherungsträger wird sich dann mit Ihrem Arbeitsgeber zwecks Klärung der Höhe des Hinzuverdienstes in Verbindung setzen.

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5 Antworten

W*lfgangam 30.04.2016 | 16:15
Hallo Agi, > Meine Frage: Muss ich jetzt meinen Job auf Grund dieser TEMR kündigen? Nein. Tarifvertraglich ist oft geregelt, dass erst bei einer vollen EMRT auf Dauer das Arbeitsverhältnis endet, ansonsten ruht das Arbeitsverhältnis. Ggf. kann Ihnen ihr Arbeitgeber ja auch ein Teilzeitjob anbieten, der innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze liegt. Wie sonst Ihre arbeitsvertraglichen Regelungen bei EMRT aussehen, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären > Was ist, wenn mein ALG höher ist als der erlaubte Hinzuverdienst? Und das ist es? Bekomme ich dann überhaupt diese TEMR? Auch ALG ist Hinzuverdienst. Hier gilt allerdings nicht das ausgezahlte ALG, sondern die so genannte Bemessungsgrundlage, der Brutto-Ausgangswert orientiert an Ihrem letzten Einkommen. Und ja, auch da kann es zu einer Überschreitung der letzten Hinzuverdienstgrenze kommen und die EMRT ruht vorerst. > Gibt es da einen Ausweg? So hart es klingt, es sind die Schicksalsschläge des Lebens, die die ursprüngliche Lebensplanung komplett über den Haufen werfen können, wenn die eigene Gesundheit nicht mehr mitspielt. > Ich will einfach nur meine 2. Reha erfolgreich abschließen und eine stufenweise Wiedereingliederung und dann ganz normal meine Arbeit wieder machen. Dafür drücke ich Ihnen die Daumen. Gruß w.
Agiam 30.04.2016 | 16:38
Hallo W., vielen Dank für die promte Antwort. Das bei der Berechnung des ALG nicht das Netto genommen wird, weiss ich. daher weiss ich auch das der "Bruttolohn" diese Bemessungsgrundlage übersteigt. Was würde passieren, wenn ich jetzt einfach meinen Job weiter mache? Kann ich der DRV sagen, dass ich ja mehr oder weniger genötigt wurde diesen Antrag zu stellen und ihn gar nicht haben will? LG Agi
W*lfgangam 30.04.2016 | 17:23
Zitat von Agi anzeigenausblenden
Hallo Agi, für die DRV wirklich kein Problem. Wenn Sie von denen als nur teilweise erwerbsfähig eingestuft worden sind, und mit Ihrem halben 'Restleistungsvermögen' trotzdem volle Pulle arbeiten - quasi wider der eigenen Gesundheit - besteht der Anspruch auf die TEMRT zwar trotzdem weiter, der Anspruch ruht aber wg. des zu hohen Verdienstes. Wenn es geht, arbeiten Sie wieder voll weiter - so lange Ihr Arbeitgeber das mitträgt, kein Problem. Ein Hinweis an die DRV wg. der Beschäftigung mit den Einkünften wäre fällig, damit die zeitnah die Rente ruhen lassen können. Gruß w.
Agiam 30.04.2016 | 20:26
Hallo W., das hört sich ja sehr gut für mich an. Vielen vielen Dank für die Hilfe. Gleich nächste Woche werde ich das klären. LG Agi Ein schönes Wochenende
Agiam 02.05.2016 | 14:25
Vielen Dank für die Antwort. Wie muss ich das der DRV mitteilen, dass ich meine Arbeit wieder aufnehme? Reicht es, wenn ich dort anrufen und Bescheid sage oder muss ich das schriftlich machen? Inzwischen hat sich Arbeitsplatzmäßig meine Firma auch Gedanken gemacht, so dass die gesundheitsschädlichen Arbeiten (2x in einer Schicht) von der Hilfskraft durchgeführt werden. Vielen Dank das es dieses Forum gibt! Noch ein Wort an die Leute, die sich erdreisten über das Wissen oder Unwissen anderer Leute zu urteilen. Sie sollten sich schämen, solche Kommentare zu schreiben. Nicht jeder befasst sich tagtäglich mit solchen Dingen und nicht jeder versteht unser bürokratendeutsch auch wenn er es sich hundert Mal durchliest.
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