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Experten-Antwort

Nachträglich Rente beantragen

von Walli25.05.2022 | 10:07
257 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte mich kurz vorstellen:, ich bin am 02.08.1958 geboren, somit könnte ich zum 01.09.2022 das Rentenmodell "Rente für besonders lange Versicherte" in Anspruch nehmen. Ich erfülle diese Vorsetzung im vollem Maße...( ich habe über 45 Jahre Beitragszeiten aufzuweisen) Nun möchte ich aber bis mindestens November 2022 erstmal in meinen Beruf in Vollzeit weiter arbeiten, um dann Rückwirkend zum 01.09.2022 dann die Rente zu beantragen... Nun zu meine Frage: Kann ich das so machen, oder muss ich meinen AG über meinen Plan und meine Vorstellung informieren? Das Ganze hat den Hintergrund, daß mein AG grundsätzlich keine Beschäftigung auf Geringfügigkeitbasis beschäftigen möchte, da es sich für ihn zu Normalzeiten wirtschaftlich nicht rechnet.(bei bereits 2Tage im Monat, wären nötig um diese Höchstgrenze zu erreichen) Nun wurde aber die Hinzuverdientgrenze, wegen der Pandemie für dieses Jahr auf 46060 Euro nach oben gesetzt, und dieses wird ab dem Monat des Rentenbeginn gezählt. Ich könnte demnach ja erstmal so weiterarbeiten, denn in diesen Monaten von Sep. bis Nov. würde ich ja trotzdem die Höchstgrenze nicht überschreiten. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich es so überhaupt realisieren kann, denn mein Lohn würde ja dann in diesem Fall zum Hinzuverdienst. Und wann müsste ich diese nachträgliche Rente beantragen.? Für eine verbindliche Antwort wäre ich ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Walli,

wie „Schade“ bereits zutreffend festgestellt hat, müsste eine Altersrente, die am 01.09.2022 beginnen soll bis spätestens 30.11.2022 beantragt werden. Da die Bearbeitung des Antrags auch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, wäre aber grundsätzlich eine frühere Rentenantragstellung zu empfehlen.

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1 Antworten

Schadeam 25.05.2022 | 10:56
Eine Altersrente die am 01.09.2022 beginnen soll müsste in Ihrem Fall spätestens am 30.11.2022 beantragt sein. Aber warum wollen Sie das nicht schon vorher regeln? Warum nicht mit offenen Karten gegenüber dem AG spielen? Sie dürfen doch zwischen September und Dezember ganz legal bis 46060 € zuverdienen. Dem AG kann es doch grundsätzlich egal sein ob Sie neben der bezahlten Arbeit eine Rente bekommen oder nicht,...???
Deutsche Rentenversicherung
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