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Experten-Antwort

Nachträglich Teilrente beantragen

von Reni196026.04.2023 | 15:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, da ich schon sehr gute Erfahrungen in diesem Forum gesammelt habe, stelle ich meine Fragen hoffe, dass mir diese beantwortet werden. Es geht um die rückwirkende Bewilligung / Beantragung einer Teilrente (99,99 %) Nachfolgender Sachverhalt: Bewilligung Teilerwerbsminderungsrente 01.01.2022 Antrag auf volle Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.10.2022 Bewilligung/Bescheid am 17.04.2023 zugegangen mit erstem Auszahlungstermin der Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.06.2023 Jetzt meine Fragen: Kann ich aufgrund des noch nicht bestandskräftigen Bescheides vom 17.4.2022 noch (rückwirkend) den Antrag stellen, meine Altersrente für Schwerbehinderte auf 99,99 % umzustellen? Eine Auszahlung ist ja noch nicht erfolgt und die 4-Wochenfrist für den Widerspruch ist noch nicht rum. Wenn ja, was muß ich da beachten? Kann ich dies noch rückwirkend ändern? Dies hat den Hintergrund dass ich mir meinen bisherigen Krankengeldanspruch noch sichern möchte. Weiterhin habe ich eine Frage zur Grundrente: Bei meiner Teilrente und meiner nunmehr nachfolgenden Altersrente für Schwerbehinderte ist der gleiche Betrag (48 €) angesetzt worden. Müsste sich dieser bei einer Vollrente nicht „verdoppeln“? Vielen Dank für die Beantwortung!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reni1960,

grundsätzlich können Sie bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist Ihren ursprünglichen Rentenantrag zurückziehen bzw. abändern. Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht wäre dies also durchaus möglich. Welche Auswirkungen dies im Detail auf Leistungen anderer Leistungsträger hat/haben wird, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend beantworten. Hierzu sollten Sie sich ggf. nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers oder unmittelbar beim betroffenen Leistungsträger beraten lassen.

Ebenso lässt sich Ihre Frage zur Höhe der Grundrente anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht beantworten, zumal hier ohnehin zu viele Faktoren zu berücksichtigen wären, die den Rahmen dieses Forums sprengen würden. Auch hierzu kann ich Ihnen letztlich nur eine individuelle Beratung von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlen.

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