Hallo Reni1960,
grundsätzlich können Sie bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist Ihren ursprünglichen Rentenantrag zurückziehen bzw. abändern. Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht wäre dies also durchaus möglich. Welche Auswirkungen dies im Detail auf Leistungen anderer Leistungsträger hat/haben wird, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend beantworten. Hierzu sollten Sie sich ggf. nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers oder unmittelbar beim betroffenen Leistungsträger beraten lassen.
Ebenso lässt sich Ihre Frage zur Höhe der Grundrente anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht beantworten, zumal hier ohnehin zu viele Faktoren zu berücksichtigen wären, die den Rahmen dieses Forums sprengen würden. Auch hierzu kann ich Ihnen letztlich nur eine individuelle Beratung von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlen.