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Nachträgliche Anerkennung von Verletzengeld während der Zahlung von EU Rente

von Ronny23.01.2007 | 21:12
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich bin ein wenig verzweifelt da der Sachverhalt etwas komplizierter ist, daher muss ich erstmal ein wenig weiter ausholen. -Meine Frau hatte am 13.07.2000 einen Arbeitsunfall. - bis zum 25.08.00 griff die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. - bis zur Anerkennung des Arbeitsunfalls wurde Krankengeld gezahlt, die Zahlungen von Kranken und Verletztengeld wurden mit einander verrechnet. - Per 31.12.00 wurden die Zahlungen vom Verletztengeld eingestellt. Dann wurde wieder Krankengeld gezahlt. - Per 02.02.01 hat meine Frau einen Rentenantrag gestellt. - dieser wurde am 26.10.01 wg. teilweiser EU bewilligt per 02.02.01 - am 12.11.01 wurde die Rente wg. voller BU bewilligt. Die Renten Zahlung wurde mit dem in diesem Zeitraum gezahlten Krankengeld verrechnet. Soweit klar. Allerdings wurde nach unserem Widerspruch in 2003 für den Zeitraum vom 01.01.01 bis zum 01.02.01 Verletzengeld nachgezahlt, ohne das die Rente neuberechnet wurde. Gegen die Einstellung der Zahlung des Verletztengeldes und die anschliessende Zahlung einer Verletzten Rente haben nach abschlägigen Bescheiden wir Klage eingereicht. Um das ganze noch etwas zu verwirren, erfolgte nach der Vorlage eines durch das Gericht veranlassten Gutachtens am 09.05.2006 die Erteilung eines Rentenbescheides durch die Berufgenossenschaft ab dem 02.02.01. Auch hier wurde geprüft ob eine Anrechnung auf die EU Rente zu erfolgen hat. Vollkommen klar. Nunmehr gilt es einige Fragen zu klären, worauf ich werder bei der Krankenkasse noch beim Rentenversicherungsträger eine konkrete Auskunft erhalten habe. Wie gesagt die Verrechnung von Krankengeld und EU Rente ist klar, wenn nun aber für einen Zeitraum von ca. einem Jahr nach wirksamwerden des Rentenbescheides (also für die vollen 78 Wochen bis nach meinen Berechnungen bis ca. 28.02.2002) noch Verletztengeld gezahlt wird, wie wird dann verrechnet, wenn eine Verrechnung von Krankenkasse und Rentenversicherung schon erfolgt ist? Wird dann nur die Differenz von Krankengeld zu Verletztengeld genommen, oder wird geprüft ob eine Anrechnung des Verletztengeldes auf die Rente in der Hinzuverdienstgrenze erfolgt? Bsp. KG DM 1.100,-- Rente DM 700,-- Verletzengeld DM 1.200,-- Nachzahlung dann DM 100,-- oder DM 700,-- oder der um das angerechnte Verletztengeld geminderte Betrag von DM 500,--. Da ja lt. Gesetz beides zusammen nur bei selben Leiden gezahlt wird. Weiterhin ist für mich unklar, das die Berücksichtigten Zeiten in Rentenscheid der Rentenversichrung der Tag des Unfalls ist (13.07.00) wo doch in der Zwischenzeit Beiträge gezahlt worden sind. Meine nächste Frage daher, würde dann wenn Rente und Verletztengeld gezahlt würde die EU Rente neuberechnet werden müssen, oder wäre dies nur der Fall, wenn allein das Verletztengeld gezahlt werden würde? Und zum Schluss ist für mich interessant wo ich erfahren kann wie sich dieses eine zusätzliche Jahr gezahlte Beiträge auf die Alterrente auswirkt? Ich weis dieser Fall ist sehr komplex und vollkommen vereworren, daher meine bitte Hilfe. Vielen Dank im voraus mit freundlichen Grüßen Ronny

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 24.01.2007 | 14:28

Hallo Ronny,

ich gehe nach Ihren Angaben davon aus, dass Ihrer Frau aufgrund des Arbeitsunfalles am 13.07.2000 mit Bescheid vom 12.11.2001 ab dem 01.02.2001 eine Rente wegen volle Erwerbsminderung bewilligt wurde. Ab dem Rentenbeginn wurde der Krankenkasse das gezahlte Krankengeld aus der Rentennachzahlung erstattet.

Ihre Frage ist nun, was passieren würde, wenn für eine gewisse Zeit ab dem 01.02.2001 noch ein Anspruch auf Verletztengeld anerkannt werden würde. Die Krankenkasse hätte nun einen Erstattungsanspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft und müsste den erstatteten Betrag aus der Rente wieder an den Rentenversicherungsträger zurückzahlen. Der Rentenversicherungsträger würde das Verletztengeld bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung als Hinzuverdienst berücksichtigen. Die gesamten Anrechnungs- und Rückrechnungsansprüche und deren praktische Ausführung zwischen den Leistungsträgern zu erläutern, würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Sollte der Verletztengeldanspruch anerkannt werden, setzen Sie sich einfach mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Zu Ihrer zweiten Frage ist zu sagen, dass bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente Beitragszeiten nur bis zum Eintritt der Erwerbsminderung berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass bei der Rente Ihrer Frau Entgeltpunkte nur für die Zeit bis zu ihrem Unfall berücksichtigt wurden. Die Rentenversicherungsbeiträge aufgrund des Verletztengeldes werden bei einer späteren Rente berücksichtigt werden (z. B. Altersrente). Die Auswirkungen auf die Höhe einer späteren Altersrente sind von der Höhe des Verletztengeldes abhängig.

Moderatoren-Antwortam 25.01.2007 | 11:22

Hallo Ronny,

wenn wir davon ausgehen, dass die Erwerbsminderungsrente wegen der Berücksichtigung des Verletztengeldes als Hinzuverdienst nicht zur Auszahlung kommt, haben Sie am Ende nur die Differenz vom Verletzten und Krankengeld mehr. Diese Aussage ist aber wirklich nur ganz pauschal zu sehen. Wenn Sie genauere Angaben wollen, müssen Sie mit den konkreten Daten und Werten zu Ihrem Rentenversicherungsträger gehen.

Wenn doch noch ein Anspruch auf Verletztengeld anerkannt werden sollte, ändert sich nichts an den Auswirkungen auf die spätere Altersrente. Da sowohl beim Krankengeld als auch beim Verletztengeld als Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung 80% des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsengeltes berücksichtigt werden, ergeben sich aus dieser Beitragszahlung grundsätzlich auch die gleichen Rentenbeträge.

Moderatoren-Antwortam 25.01.2007 | 14:01

Selbstverständlich können Sie auch eine schriftliche Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger richten. Nur ist dies m.E. nur die "2. Wahl". In einem persönlichen Gespräch lassen sich kompliziertere Sachverhalte immer besser erläutern als in schriftlicher Form. Dass Ihnen in Ihrer Beratungsstelle nicht weitergeholfen werden konnte ist sehr bedauerlich (und unverständlich). Spezielle Berater hierfür gibt es nicht. Insoweit würde ich erstmal nur empfehlen, es ggf. nochmal mit einem anderen Berater zu versuchen.

4 Antworten

nanaam 24.01.2007 | 11:13
Mal etwas zusammengefasst, 1. Sie wollen wissen wie die Berechnung entsteht wenn Krankengeld, Verletztengeld und Rente gezahlt werden. Richtig? 2. Haben Sie in Ihrem zusätzlichen Jahr freiwillige Beiträge gezahlt, oder meinten Sie diese wegen dem Krankengeld?
Ronnyam 24.01.2007 | 12:46
Hallo nana, zu 1. Krankengeld und Rente wurden ja gezahlt und miteinander verrechnet, aber lt. Gesetz wird ja Verletzengeld über den Beginn der Rente nur gezahlt wenn beides auf der selben Erkrankung beruht. Daher die Frage wird nun das Volle Verletztengeld mit dem Rentenanspruch in Rahmen der Hinzuverdienstgerenze verrechnet, oder wird nur die Differnenz von Verletzengeld und Krankengeld genommen. zu 2. nein es wurden keine freiwilligen Beträge gezahlt, sondern die Beiträge aus dem Krankengeld oder dem Verletzengeld. Mit freundlichen Grüßen Ronny
Ronnyam 24.01.2007 | 20:04
Sehr geehrter Experte, genau der Punkt der dieses Forum sprengen würde ist ja der Knackpunkt. Vielleicht läßt es sich ja vereinfacht ausdrücken? Daher meine Frage vereinfacht ausgedrückt kommt bei der ganzen Rückrechnerei am Ende mehr als die Differenz zwischen Verletztengeld (welches ja 80% des letzten Einkomens ausmacht) und dem Krankengeld (welches 70% des letzten Einkommens beträgt) heraus oder nur diese Differenz von 10%. Sollte dies nicht so zuvereinfachen sein wäre ich dankbar zu erfahren wo man dieses evtl. auch persönlich erfahren kann. Und wo kann man die Auswirkungen auf die Altersrente berechnen lassen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Ronny
Ronnyam 25.01.2007 | 11:39
Sehr geehrter Experte, in der Beratungsstelle in Fürstenwalde war ich schon, die Kollegin war absolut überfordert. Können Sie mir sagen ob es hierfür spezielle Berater gibt, oder ob ich dies schriftlich beim Rentenversicherungsträger machen kann. Mit freundlichen Grüßen Ronny
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