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Nachträgliche Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

von Tobias16.08.2009 | 21:26
3531 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe eine kurze Frage zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Folgender Sachverhalt: im Jahr 2006 schloss ich meine Ausbildung als Versicherungskaufmann ab und war seit Oktober 2006 als selbstständiger Handelsvertreter für ein Versicherungsunternehmen tätig. Den Antrag auf die 3-jährige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht habe ich damals leider nicht gestellt da mir nicht bewusst war das ich als selbstständiger eventuell verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Im Oktober diesen Jahres sind die 3 Jahre nun rum und bisher ist niemand von der grv an mich herrangetreten. Jetzt meine Frage: Ist es möglich den Antrag für die Befreiung noch nachträglich zu stellen oder muss ich für die letzten drei Jahrer nachzahlen? Gibt es Möglichkeiten die Nachzahlung zu umgehen? Welche möglichkeiten gibt es für mich? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tobias,

für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht während der ersten 3 Jahre ist ein Antrag notwendig, der jedoch nur rückwirkend gilt, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen gestellt wird. Bei Ihnen wäre eine Befreiung erst ab Eingang des Antrags an möglich.

Ob für Sie allerdings die Pflichtversicherung als Selbständiger zutrifft, müssten Sie zunächst bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an, was am besten bei einem persönlichen Beratungsgespräch abgeklärt werden kann.

1 Antworten

Chrisam 17.08.2009 | 06:21
§ 6 SBG VI (4) Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an. --------------------- Da werden Sie wohl nachzahlen müssen. Die grundsätzliche V-pflicht sollten sie aber mal in einer Beratungsstelle der DRV klären lassen.
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