Hallo Tobias,
für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht während der ersten 3 Jahre ist ein Antrag notwendig, der jedoch nur rückwirkend gilt, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen gestellt wird. Bei Ihnen wäre eine Befreiung erst ab Eingang des Antrags an möglich.
Ob für Sie allerdings die Pflichtversicherung als Selbständiger zutrifft, müssten Sie zunächst bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an, was am besten bei einem persönlichen Beratungsgespräch abgeklärt werden kann.