Hallo Wolf Gang,
selbstverständlich können Sie den Bescheiden widersprechen.
Die Befreiung gilt ab der Geschäftsaufnahme, wenn Sie Ihren Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, andernfalls erst ab Antragseingang bei der Rentenversicherung.
Somit hat die Rentenversicherung in Ihrem Fall korrekt beschieden.