Hallo sg, ich rate Ihnen in diesem Fall Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Die Beurteilung Ihrer damaligen selbständigen Tätigkeit kann hier im Forum nicht erfolgen, auch wenn die Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenzen durch Ihre damalige selbständige Tätigkeit eine Versicherungspflicht als Selbständiger nicht wahrscheinlich macht. In einem Gespräch lässt sich auch erörtern, ob ggf. die Zahlung freiwilliger Beiträge, oder die gezahlten Beiträge bis auf weiteres im Konto zu belassen, eine Alternative zur Beitragserstattung sein kann.
Auch zu „Coronazeiten“ erreichen Sie die Deutsche Rentenversicherung: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/rentenberatung-telefonisch-online-oder-per-post.html