Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Heike,
interessant wäre es zu wissen, warum Sie nicht als selbständig eingestuft worden sind. Um welche Beschäftigung handelte es sich? Grundsätzlich wird, wenn Sie bei der DRV einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt haben, da Sie aufgrund des Berufes Beiträge zum Versorgungswerk entrichten könnten, der Sachverhalt vorher geprüft und Ihnen mitgeteilt.
Wurde denn ein Antrag für explizit diese angegebene Tätigkeit gestellt? Wenn Sie also nicht befreit worden sind, entsteht die Beitragsschuld bei der Deutschen Rentenversicherung.
§ 1 SGB VI i.V.m. § 6 SGB VI
Grds. besteht für den Bescheidempfänger die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.
Hallo, zu den Rechtsmitteln habe ich die Befürchtung, dass nachher eine doppelte Beitragspflicht erreicht wird (oder?). Dann muss ich auch noch etwas zahlen - das wäre der Gau... HeikeIch habe eine Alt-Befreiung (25 Jahre alt)Hallo Heike, diese kann/muss aber nicht mehr, Bestandskraft haben ...etwas *tricky das Thema/Rechtslage. Dem @Experten-Rat: "Grds. besteht für den Bescheidempfänger die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen." sollten Sie folgen, um hier letztendlich die Sache zu klären. Gruß w.
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