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Zur Experten-Antwort springenHallo Basti,
bei einer fehlenden Meldung können die entsprechenden Zeiten auch nachträglich durch den zuständigen Rentenversicherungsträger anerkannt werden, wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen.
Insoweit darf ich auch auf den Eintrag von "zelda" verweisen.
Hallo Basti,
den Ausführungen von zelda schließen wir uns an. Senden Sie einfach Ihre Unterlagen über die Ausbildungsplatzsuche an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten Sie um Prüfung, ob aufgrund der Nachweise weitere Anrechnungszeiten bei Ihnen berücksichtigt können.
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