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Nachträgliche Rentenanpassung EU-Rente

von Paul01.01.2008 | 18:27
1314 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich beziehe die Regelaltersrente seit 1.7.2006 bin anerkannter spätaussiedler mit festem Wohnsitzt in Deutschland seit 1971. Die Rente ist unter berücksichtigung der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 festgelegt. Versicherungsverlauf: 1957-1971 Polen, 1.7.1971-31.8.71 Österreich, 1971-2006 Deutschland. Wie wird sich meine Rentenhöhe auswirken, wenn Polen für die genannten Zeiten aufkommen soll? (Noch in Bearbeitung). Kann meine derzeitige Rentenhöhe noch nachträglich gekürtzt werden? Leider bekomme ich von meinem Rententräger keine definitive Antwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zahlt Ihnen der Rentenversicherungsträger Ihres Heimatlandes eine Rente, deren Zeiten auch in Deutschland nach dem FRG anerkannt wurden, wird die Rente Ihres Heimatlandes auf die Rente in Deutschland angerechnet.

Das bedeutet:

Eine Rente aus Ihrem Heimatland wird von der Rente, die auf dem FRG basiert, abgezogen. Die Rente aus Ihrem Heimatland wird in vollem Umfang angerechnet, wenn alle Zeiten dieser Rente auch bei der Rente nach dem FRG berücksichtigt wurden.

Liegen der Rente aus Ihrem Heimatland jedoch Zeiten zugrunde, die in der Rente nach dem FRG nicht berücksichtigt werden, wird anteilig angerechnet.

Alles Weitere bitte mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers abklären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Paul,

Sie verstehen das grundsätzlich richtig. Allerdings nur soweit Ihre gesamte Rente aus dem Heimatland im Sinne des FRG auch Teil der Rente aus Deutschland ist. Sind Zeiten in der Rente aus Ihrem Heimatland nicht in die Berechnung der deutschen Rente geflossen, werden diese auch nicht anerkannt.

Eine endgültige Klärung kann in diesem Forum nicht erfolgen. Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung.

1 Antworten

Paulam 03.01.2008 | 14:26
Hallo, verstehe ich das richtig, dass wenn die Jahre aus dem Heimatland angerechnet werden, das Heimatland für die Zeiten aufkommen wird. Die Deutsche Rente wird mir um diesen betrag gekürzt und alles in allem bleibt meine jetzige Rentenhöhe gleich?
Deutsche Rentenversicherung
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