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Experten-Antwort

Nachträglicher Anspruch auf zusätzliche Beitragszeiten bei Pflege einer Schwerbehinderten Von 1989 bis 1996

von Nati19.09.2021 | 20:54
56 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Team, Ich bin bereits seit 2011 in Rente. Bei Aufräumarbeiten habe ich einen Ordner von meiner Großmutter mit verschiedenen Papieren gefunden, aus denen hervorgeht, dass ich von 1989 bis 1996 meine schwerstbehinderte Großmutter neben meiner 20stündigen Wochenarbeitszeit gepflegt hatte; sie wohnte auch in meinem Haushalt. Besteht überhaupt die Möglichkeit, daraus einen Anspruch herzuleiten und ggfs. ihn auch geltend zu machen? Für eine kurze Info wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Nati

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nati,

das Gesetz sieht für die Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.03.1995 eine Berücksichtigung von Zeiten einer nicht erwerbsmäßigen Pflege vor, die bis spätestens zum 30.06.1995 zu beantragen war. Durch Ablauf dieser Antragsfrist ist für die Zeit davor eine Anrechnung der Pflegezeiten Ihrer Großmutter also ausgeschlossen.

Ab dem 01.04.1995 wurde die Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßige Pflegezeiten eingeführt; wir empfehlen Ihnen daher, zwecks Überprüfung der Anrechnung dieser Zeiten ab dem 01.04.1995 zeitnah die angesprochenen Nachweise unter Angabe Ihrer Rentenversicherungsnummer an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.

Dort wird die Anrechnung ab Eingang der Unterlagen geprüft.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Renteversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 19.09.2021 | 21:48
Hallo Nati, da lässt sich nichts mehr machen. Denn damals gab es keinen Anspruch für den Pflegenden, wie z.B. wie heute, dass Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden. Und diese wären nach so langer Zeit inzwischen auch längst verjährt. Wenn Sie also in den Unterlagen nichts mehr finden wie etwas auf dem für Sie geltend steht 'bewahren Sie diesen Beleg zur Vorlage bei der Rentenversicherung auf', können Sie den Ordner nun nur auch einfach platzsparend entsorgen. Einen schönen Abend!
Deutsche Rentenversicherung
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