Hallo Nati,
das Gesetz sieht für die Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.03.1995 eine Berücksichtigung von Zeiten einer nicht erwerbsmäßigen Pflege vor, die bis spätestens zum 30.06.1995 zu beantragen war. Durch Ablauf dieser Antragsfrist ist für die Zeit davor eine Anrechnung der Pflegezeiten Ihrer Großmutter also ausgeschlossen.
Ab dem 01.04.1995 wurde die Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßige Pflegezeiten eingeführt; wir empfehlen Ihnen daher, zwecks Überprüfung der Anrechnung dieser Zeiten ab dem 01.04.1995 zeitnah die angesprochenen Nachweise unter Angabe Ihrer Rentenversicherungsnummer an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.
Dort wird die Anrechnung ab Eingang der Unterlagen geprüft.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Renteversicherung