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nachträglicher Anspruch möglich ?

von Wolfgang02.08.2007 | 15:40
1399 Ansichten
3 Antworten

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Nach Ablehnung meines Rentenantrages habe ich Widerspruch eingelegt.Habe dann die Rente aber doch seinerzeit erhalten. Seinerzeit heisst : 02/2002 !! Im Rentenbescheid wurde mitgeteilt das " Die durch das Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden auf Antrag in vollem Umfang erstattet (Kostengrundentscheidung)".Ich hatte damals nicht aufgepasst und nichts unternommen .Meine Frage ist : Kann man jetzt noch nachträglich diese Aufwendungen geltend machen ??? Ist es bereits verjährt ? Oder was kann man da noch machen ? Wer könnte mir helfen und Tipps geben ? Bitte nicht lachen -bin zum ersten Mal hier im Forum - und ist auch alles etwas undurchsichtig in meinen Akten - Vielen Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach der Kostengrundentscheidung entsprechend § 63 SGB X hätten Sie die Erstattung der Ihnen durch das Widerspruchsverfahren entstandenen materiellen Aufwendungen beantragen können. Diese Kosten hätten Sie dann nachweisen müssen.Ein finanzieller Ausgleich Ihres eigenen Arbeits- und Zeitaufwands wäre nach § 63 SGB X jedoch nicht möglich gewesen.

Da Sie den erforderlichen Antrag bis heute jedoch nicht gestellt haben, ist nach § 195 BGB inzwischen die Verjährung des evtl. Anspruch eingetreten, so dass Sie keine Ansprüche mehr durchsetzen können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bitte machen Sie mit Ihrer Frage ein neues Thema auf. Ihre Frage passt doch gar nicht in den vorliegenden Zusammenhang.

1 Antworten

Ralfam 03.08.2007 | 14:56
Hallo! Was mus ich beachten wenn mein Wohnsitz in Deutschland ist und mein Arbeitgeber in den Niederlanden? Wie werden in D die beitragsjahre berechnet?
Deutsche Rentenversicherung
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