Ob Sie in 25 Jahren mit Ihrer Erwerbs- bzw. mit Ihrer Altersrente inkl. der bis dahin erfolgten Rentenanpassungen inflationsbedingt unter die dann geltende Armutsgrenze fallen und dann ggf. Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen wie Leistungen zur Grundsicherung, Wohngeld haben werden, kann heute nicht beantwortet werden.
Dies hängt zum einen natürlich davon ab, in welchem Verhältnis die zukünftigen Rentenanpassungen zur Inflation stehen werden.
Zum anderen kann heute nicht vorausgesagt werden, bei welchem Betrag in 25 Jahren eine Armutsgrenze definiert wird.