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Experten-Antwort

Nachträgliche Teilung der Kindererziehungszeiten

von Karolina04.09.2023 | 13:47
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe in der ehemaligen DDR während meines Studiums 1985 eine Tochter und 1987 einen Sohn bekommen. 1986 ist mein Exmann 5 Monate mit der Tochter zu Hause geblieben, weil wir keinen Krippenplatz bekommen hatten. 1987 ist er mit dem Sohn im sog. Babyjahr geblieben. Ich habe immer mit zu Hause gewohnt und war vier Tage in der Woche da und habe an drei Tagen studiert. 1988 ist er noch einmal mit dem Sohn 6 Monate zu Hause geblieben, weil dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Krippe gehen konnte. Seit 2004 sind wir geschieden. Er möchte nun für seinen Rentenantrag die nachträgliche Anerkennung der Kindererziehungszeiten von 1986 bis 1990 bei ihm. Damit bin ich nicht einverstanden, da der tatsächliche Erziehungsaufwnad der Kinder überwiegend bei mir lag. Maximal würde ich ihm die 12 Monate Babyjahr und die jeweils 5 bzw. 6 Monate, in denen die Kinder nicht in die Krippe gehen konnten, zugestehen. Wie ist das gesetzlich geregelt, welche Zeiten muss ich ihm übertragen? Vielen Dank für eine Antwort!

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karolina,

 

wenn Sie die Kinder überwiegend erzogen haben, dann erhalten Sie nach der gesetzlichen Regelung die Kindererziehungszeiten. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf KSCJeder Praktiker wird Ihnen antworten, dass es bei Kindern, die in der Ehezeit erzogen wurden nach einem Versorgungsausgleich vollkommen gleichgültig ist wie diese Kinderzeiten zwischen den Eltern aufgeteilt sind. Weil sich das durch den Versorgungsausgleich ohnehin ausgeglichen hat. Fazit: über dieses Thema brauchen sich EX Ehepartner nun wirlich nicht streiten oder sich gegenseitig das Leben schwer machen.....macht einfach keinen Sinn!

Hallo Max, hallo KSC,

 

ganz so einfach ist das mit dem Versorgungsausgleich allerdings nicht. Hier will der Vater nun eine "nachträgliche" (siehe Sachverhaltsschilderung) Anerkennung von Kindererziehungszeiten haben. Diese "nachträgliche" Anerkennung wäre in einem zuvor bereits durchgeführten Versorgungsausgleich offensichtlich nicht enthalten. Der Versorgungsausgleich wird aber nicht automatisch mit der "nachträglichen" Anerkennung von Kindererziehungszeiten abgeändert, sondern nur auf Antrag und unter der Voraussetzung, dass sich ein Anrecht wesentlich erhöht oder verringert. Diese Voraussetzung ist nicht immer gegeben, insbesondere dann nicht, wenn bei der Abänderung das neue Versorgungsausgleichsrecht (01.09.2009) anstelle des alten Rechts anzuwenden ist. Es sollte auch bedacht werden, dass die Scheidung 2004 erfolgte; die Kinder wurden vor 1992 geboren. Es ist daher sehr fraglich, ob im Versorgungsausgleich bereits die verlängerten Kindererziehungszeiten (Mütterrente I und II) enthalten sind.   

 

Kurzum: Trotz Versorgungsausgleich kann es erheblich sein, bei wem die Kindererziehungszeiten anzuerkennen sind.   

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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8 Antworten

Icham 04.09.2023 | 13:55
Du musst ihm gar nichts geben.
Maxam 04.09.2023 | 14:11
Ist alles mit dem Versorgungsausgleich bei der Scheidung abgegolten, können Sie ihm sagen.
senf-dazuam 04.09.2023 | 14:46
Hallo Karolina! Sind die Erziehungszeiten im Vesorgungsausgleich geteilt worden? Eigentlich müsste dem so sein. Und dann ist es egal, wie diese verteilt werden. Es wird alles aus der Ehezeit aufsummiert, durch 2 geteilt und dann geschaut, wer abgibt und wer EP erhält ...das sollte auch bei geänderter Zuteilung (falls das überhaupt noch möglich sein sollte!) keinen Unterschied machen. Da im Zuge der "Mütterrente" sind die Kindererziehungszeiten angehoben worden. Da diese noch nicht beim Versorgungsausgleich 2004 verteilt werden konnten, könnte Ihr Ex-Mann den Versorgungsausgleich abändern lassen. Das sollte aber gut überlegt werden, da dann alles wieder auf den Tisch kommt, was sich im Laufe der Zeit auch an privater Vorsorge verändert hat.
CCam 04.09.2023 | 14:48
Undank ist der Welt Lohn!
Unglaublich am 04.09.2023 | 14:55
Klar, der Vater nimmt das Babyjahr und bleibt insgesamt zwei Jahre wegen den Kindern zu Hause, aber Sie wollen überwiegend erzogen haben. Ganz schöner Wind auf der Märchenwiese!
Forenwächteram 04.09.2023 | 15:29
Einfach Expertenantwort lesen und dann besser die Klappe halten. Kommt wie in Ihrem Fall nur peinlich rüber.
KSCam 04.09.2023 | 16:25
Jeder Praktiker wird Ihnen antworten, dass es bei Kindern, die in der Ehezeit erzogen wurden nach einem Versorgungsausgleich vollkommen gleichgültig ist wie diese Kinderzeiten zwischen den Eltern aufgeteilt sind. Weil sich das durch den Versorgungsausgleich ohnehin ausgeglichen hat. Fazit: über dieses Thema brauchen sich EX Ehepartner nun wirlich nicht streiten oder sich gegenseitig das Leben schwer machen.....macht einfach keinen Sinn!
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