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Nachüberweisung Mütterrente

von Schießl Konrad20.08.2014 | 09:05
3369 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Soeben die Mitteilung der DRV Landshut erhalten. Meine Frau bekommt Ende August für 5 Ge- burten 256,76 Netto nachbezahlt. Ergo, im Monat 128,38. Ausgehend von 28,61 mal 5 143,05 minus 10,25% Abzüge. Nicht um zu protzen, sondern als Beweis für meine Pro Einstellung zur gesetzlichen Rente: Vor Jahren Nachzahlung-Heiratserstattung- 12973,50 DM. und nunmehr je 2 EP. für 5 Kinder bringen ab 1.09.2014 609,41 Netto monatlich. Und wieder der Hinweis" Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie für die Einkommensteuer- erklärung eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Rente bnötigen. Diese stellen wir auf Wunsch gerne aus. Rechnerische Darstellung: Bisher 18,7333 EP. Zuschlag Entgeltpunkte 5.0000 EP. -------------- Summe: 23.7333 EP. Davon entfallen auf KEZ. 9,9980 EP. Dies gilt auch für mich, obwohl ich ein Gegner von Mütterrente und Rente mit 63 bin, bin sicher, meine 4 Beitragszahlende Kinder müssen dies finanziell büßen. Nun ja, die Nahles macht alles, vermutlich auch die RV. kaputt. MfG.

19 Antworten

GroKoam 20.08.2014 | 10:15
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Schießl Konrad schrieb

Hallo,

ich stimme Ihnen ja zu das keine Bescheigung vorgelegt werden muss.

Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbatrages zwar einfach aber nicht richtig.

Schön für Sie das Sie keine Erklärung mehr abzugeben haben.

Viele andere Rentner müssen dies und viele haben auch eine Steuersoftware die dann mit falschen Werten gefüttert wird.

Sie sind doch ein interessierter und wissbegieriger Mensch.

Folgen Sie doch mal meinem Vorschlag und fordern -rein zur Information und aus Interesse- für sich und Ihre Frau die Steuerbescheingung an.

Sie werden überrascht sein welche Angaben in der Anlage R (wenn Sie eine Erklärung abgeben müssten) zu machen sind.

Katja

[/quote]

Nun ja, da bleibt mir nur noch der Weg der

Beweise:

2005 65.8232 EP. u 2613 1719,96x12 20639 im Ausgangsjahr 2005-10320 steuerfrei Eu. 10319 steuerpflichtig.

Ehefrau 18.7334 a/26,13 489,50x12 5874-

steuerfrei Eu. 2937 Eu, 2937 pflichtig.

2013

65.8232 zu 28,07 . 1847,66x6 11.085,96

65.8232 zu 28,14 x1852,26x6 11.113,56

ergibt 22.199,52-10320 11879,52 St-pfl.

2013 Ehefrau.

18.7334 zu 28,07 525,84x6 3155,04

18,7334 zu 28,14 525,16x6 3162,96

ergibt 6318- 2937 3381 Steuer pflichtig.

11.879,52

03.381,00

08.000,00 Zinsen

--------------

23.260,52 minus

02.851,75

01.602,-- Zinsfreistellung

00.570,-- Behinderung(keine Geistige)

00.204,-- Werbungskosten Rente

01.279,60 40% Altersentlastung

01.279,60 40% Altersentlastung Ehefrau

8000-1602 6398,--

00.072,-- Pauschale Sonderausgaben

--------------

15.401,57

zu versteuerndes Einkommen bei 16.260

Existenzminimum.

Da braucht man Hirn und kein Weißbier, Herr

Groß-Kotz.

Habe heute, Frau Katja die zwei Be-

scheinigungen angefordert.

MfG.

[/quote]

Kaum zu glauben, soeben Bankauszüge ge-

holt, bereits am 15.8.14 wurde die Nachzahlung Juli/ August mit Euro 256,76

mit Wertstellung ( Valuta) 15.8.2014 überwiesen.

Bei 10% Überziehung habe ich 0,21 Cent an

verlorenen Zins eingebüßt.

Dies kann ich verschmerzen, hoffe Andere auch.

MfG.-besonders an Katja!

Wenn Du die RV bittest die Rentenzahlung an Dich einzustellen dann wird das Deine vier Kinder entlasten. Auf gehts Konny mach was für Deine Kinder.
Pauleam 20.08.2014 | 11:21
Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn Frau Nales beleidigt wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge löschen müssen.
GroKoam 20.08.2014 | 11:05
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Schießl Konrad schrieb

Hallo,

ich stimme Ihnen ja zu das keine Bescheigung vorgelegt werden muss.

Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbatrages zwar einfach aber nicht richtig.

Schön für Sie das Sie keine Erklärung mehr abzugeben haben.

Viele andere Rentner müssen dies und viele haben auch eine Steuersoftware die dann mit falschen Werten gefüttert wird.

Sie sind doch ein interessierter und wissbegieriger Mensch.

Folgen Sie doch mal meinem Vorschlag und fordern -rein zur Information und aus Interesse- für sich und Ihre Frau die Steuerbescheingung an.

Sie werden überrascht sein welche Angaben in der Anlage R (wenn Sie eine Erklärung abgeben müssten) zu machen sind.

Katja

[/quote]

Nun ja, da bleibt mir nur noch der Weg der

Beweise:

2005 65.8232 EP. u 2613 1719,96x12 20639 im Ausgangsjahr 2005-10320 steuerfrei Eu. 10319 steuerpflichtig.

Ehefrau 18.7334 a/26,13 489,50x12 5874-

steuerfrei Eu. 2937 Eu, 2937 pflichtig.

2013

65.8232 zu 28,07 . 1847,66x6 11.085,96

65.8232 zu 28,14 x1852,26x6 11.113,56

ergibt 22.199,52-10320 11879,52 St-pfl.

2013 Ehefrau.

18.7334 zu 28,07 525,84x6 3155,04

18,7334 zu 28,14 525,16x6 3162,96

ergibt 6318- 2937 3381 Steuer pflichtig.

11.879,52

03.381,00

08.000,00 Zinsen

--------------

23.260,52 minus

02.851,75

01.602,-- Zinsfreistellung

00.570,-- Behinderung(keine Geistige)

00.204,-- Werbungskosten Rente

01.279,60 40% Altersentlastung

01.279,60 40% Altersentlastung Ehefrau

8000-1602 6398,--

00.072,-- Pauschale Sonderausgaben

--------------

15.401,57

zu versteuerndes Einkommen bei 16.260

Existenzminimum.

Da braucht man Hirn und kein Weißbier, Herr

Groß-Kotz.

Habe heute, Frau Katja die zwei Be-

scheinigungen angefordert.

MfG.

[/quote]

Kaum zu glauben, soeben Bankauszüge ge-

holt, bereits am 15.8.14 wurde die Nachzahlung Juli/ August mit Euro 256,76

mit Wertstellung ( Valuta) 15.8.2014 überwiesen.

Bei 10% Überziehung habe ich 0,21 Cent an

verlorenen Zins eingebüßt.

Dies kann ich verschmerzen, hoffe Andere auch.

MfG.-besonders an Katja!

Nicht nur die Kinder müssen büßen, auch die momentanen Rentner über geringere Steigerungsraten. ja das ist halt eine schlimme Schmarotzergesellschaft aber Weltmeister sind sie geworden
Beieram 20.08.2014 | 10:35
Interessanter Beitrag. Danke, Herr Schießl.
von Ingridam 20.08.2014 | 11:26
man sollte Nahles schon richtig schreiben können!!!!
Schießl Konradam 20.08.2014 | 11:27
Die Steigerungsraten richten sich halt immer nach dem Verhältnis, Rente zum jährlichen Durchschnittsver- dienst. Immer als Rentenniveau bezeichnet. Das Rentenniveau ist eben nur eine Rechengröße für den Eckrentner mit 45 Jahren Einzahlung a/ 1 EP. mal 45 Euro 1287,45. Längst überfällig, wie schon öfters vorher, diie Um- Stellung wieder auf Bruttoniveau, dann sieht man was abgezogen wird. Die Abschaffung von Riesterrente ist notwendig, da die Steuerersparnis für hohes Arbeits Einkommen zu üppig ausfällt und der Geringverdiener später bei der Grundsicherung abgezogen wird. Der Herr hat,s gegeben, der Herr hats genommen MfG.
Katja1am 20.08.2014 | 13:16
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Schießl Konrad schrieb

Hallo,

ich stimme Ihnen ja zu das keine Bescheigung vorgelegt werden muss.

Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbatrages zwar einfach aber nicht richtig.

Schön für Sie das Sie keine Erklärung mehr abzugeben haben.

Viele andere Rentner müssen dies und viele haben auch eine Steuersoftware die dann mit falschen Werten gefüttert wird.

Sie sind doch ein interessierter und wissbegieriger Mensch.

Folgen Sie doch mal meinem Vorschlag und fordern -rein zur Information und aus Interesse- für sich und Ihre Frau die Steuerbescheingung an.

Sie werden überrascht sein welche Angaben in der Anlage R (wenn Sie eine Erklärung abgeben müssten) zu machen sind.

Katja

[/quote]

Nun ja, da bleibt mir nur noch der Weg der

Beweise:

2005 65.8232 EP. u 2613 1719,96x12 20639 im Ausgangsjahr 2005-10320 steuerfrei Eu. 10319 steuerpflichtig.

Ehefrau 18.7334 a/26,13 489,50x12 5874-

steuerfrei Eu. 2937 Eu, 2937 pflichtig.

2013

65.8232 zu 28,07 . 1847,66x6 11.085,96

65.8232 zu 28,14 x1852,26x6 11.113,56

ergibt 22.199,52-10320 11879,52 St-pfl.

2013 Ehefrau.

18.7334 zu 28,07 525,84x6 3155,04

18,7334 zu 28,14 525,16x6 3162,96

ergibt 6318- 2937 3381 Steuer pflichtig.

11.879,52

03.381,00

08.000,00 Zinsen

--------------

23.260,52 minus

02.851,75

01.602,-- Zinsfreistellung

00.570,-- Behinderung(keine Geistige)

00.204,-- Werbungskosten Rente

01.279,60 40% Altersentlastung

01.279,60 40% Altersentlastung Ehefrau

8000-1602 6398,--

00.072,-- Pauschale Sonderausgaben

--------------

15.401,57

zu versteuerndes Einkommen bei 16.260

Existenzminimum.

Da braucht man Hirn und kein Weißbier, Herr

Groß-Kotz.

Habe heute, Frau Katja die zwei Be-

scheinigungen angefordert.

MfG.

[/quote]

Kaum zu glauben, soeben Bankauszüge ge-

holt, bereits am 15.8.14 wurde die Nachzahlung Juli/ August mit Euro 256,76

mit Wertstellung ( Valuta) 15.8.2014 überwiesen.

Bei 10% Überziehung habe ich 0,21 Cent an

verlorenen Zins eingebüßt.

Dies kann ich verschmerzen, hoffe Andere auch.

MfG.-besonders an Katja!

Schön das Ihre Frau schon den Bescheid hat. Und wieder findet sich ein Hinweis auf die Steuerbescheinigung in dem Bescheid. Das auch aus gutem Grund- Denn Ihre Berechnungsmethode von gestern ist falsch, allenfalls im ersten Rentenjahr zu gebrauchen. Katja
Schießl Konradam 20.08.2014 | 14:11
Zitat von Katja1 anzeigenausblenden
Soeben die Mitteilung der DRV Landshut erhalten. Meine Frau bekommt Ende August für 5 Ge- burten 256,76 Netto nachbezahlt. Ergo, im Monat 128,38. Ausgehend von 28,61 mal 5 143,05 minus 10,25% Abzüge. Und wieder der Hinweis" Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie für die Einkommensteuer- erklärung eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Rente bnötigen. Diese stellen wir auf Wunsch gerne aus.
Schön das Ihre Frau schon den Bescheid hat. Und wieder findet sich ein Hinweis auf die Steuerbescheinigung in dem Bescheid. Das auch aus gutem Grund- Denn Ihre Berechnungsmethode von gestern ist falsch, allenfalls im ersten Rentenjahr zu gebrauchen. Katja
Warum dies falsch ist, müssen Sie mir aber schon erklären. Praktiziere dies schon seit über 17 Jahre als Rentner. Neu ist nur, das seit 1.10. 2009 die Rentenversicherungen dies an die ZfA melden müssen. MfG.
Schießl Konradam 20.08.2014 | 14:35
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Soeben die Mitteilung der DRV Landshut erhalten. Meine Frau bekommt Ende August für 5 Ge- burten 256,76 Netto nachbezahlt. Ergo, im Monat 128,38. Ausgehend von 28,61 mal 5 143,05 minus 10,25% Abzüge. Nicht um zu protzen, sondern als Beweis für meine Pro Einstellung zur gesetzlichen Rente: Vor Jahren Nachzahlung-Heiratserstattung- 12973,50 DM. und nunmehr je 2 EP. für 5 Kinder bringen ab 1.09.2014 609,41 Netto monatlich. Und wieder der Hinweis" Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie für die Einkommensteuer- erklärung eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Rente bnötigen. Diese stellen wir auf Wunsch gerne aus. Rechnerische Darstellung: Bisher 18,7333 EP. Zuschlag Entgeltpunkte 5.0000 EP. -------------- Summe: 23.7333 EP. Davon entfallen auf KEZ. 9,9980 EP. Dies gilt auch für mich, obwohl ich ein Gegner von Mütterrente und Rente mit 63 bin, bin sicher, meine 4 Beitragszahlende Kinder müssen dies finanziell büßen. Nun ja, die Nahles macht alles, vermutlich auch die RV. kaputt. MfG.
Wenn Du die RV bittest die Rentenzahlung an Dich einzustellen dann wird das Deine vier Kinder entlasten. Auf gehts Konny mach was für Deine Kinder.
Dies ist nicht möglich, also Schwarrn.
Katja1am 20.08.2014 | 16:53
Als Steuefuchs wissen Sie doch das in der Anlage R nicht nur der Rentenbetrag (Zeile 5) sondern auch der darin enthaltene Rentenanpassungsbetrag (Zeile 6) einzutragen ist. Nach Ihrer Rechenmethode wäre dies der Erhöhungsbetrag im laufenden Kalenderjahr. Dem ist aber nicht so. Hier ist die Summe aller Rentenanpassungsbeträge ab dem 2. Renten(Kalender)jahr anzugeben. Dieser Betrag wird auch von der DRV gemeldet und ist in der Steuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen. Was Sie seit Jahren in der Steuererklärung zur Rente angeben interessiert das Finanzamt ohnehin nicht; dort nimmt man die von der DRV übermittelten Daten. Vorschlag: Fordern Sie dochmal für sich und Ihre Frau bei der DRV für das Jahr 2013 eine Steuerbescheinigung an; sind doch nur ein paar Mausklicks. Katja
GroKoam 20.08.2014 | 19:28
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Soeben die Mitteilung der DRV Landshut erhalten. Meine Frau bekommt Ende August für 5 Ge- burten 256,76 Netto nachbezahlt. Ergo, im Monat 128,38. Ausgehend von 28,61 mal 5 143,05 minus 10,25% Abzüge. Nicht um zu protzen, sondern als Beweis für meine Pro Einstellung zur gesetzlichen Rente: Vor Jahren Nachzahlung-Heiratserstattung- 12973,50 DM. und nunmehr je 2 EP. für 5 Kinder bringen ab 1.09.2014 609,41 Netto monatlich. Und wieder der Hinweis" Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie für die Einkommensteuer- erklärung eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Rente bnötigen. Diese stellen wir auf Wunsch gerne aus. Rechnerische Darstellung: Bisher 18,7333 EP. Zuschlag Entgeltpunkte 5.0000 EP. -------------- Summe: 23.7333 EP. Davon entfallen auf KEZ. 9,9980 EP. Dies gilt auch für mich, obwohl ich ein Gegner von Mütterrente und Rente mit 63 bin, bin sicher, meine 4 Beitragszahlende Kinder müssen dies finanziell büßen. Nun ja, die Nahles macht alles, vermutlich auch die RV. kaputt. MfG.
Nicht nur die Kinder müssen büßen, auch die momentanen Rentner über geringere Steigerungsraten. ja das ist halt eine schlimme Schmarotzergesellschaft aber Weltmeister sind sie geworden
Leg Dich wieder hin, Plagiator.
Schießl Konradam 20.08.2014 | 21:05
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Nicht nur die Kinder müssen büßen, auch die momentanen Rentner über geringere Steigerungsraten. ja das ist halt eine schlimme Schmarotzergesellschaft aber Weltmeister sind sie geworden
Leg Dich wieder hin, Plagiator.
Was soll das Gebell der Möpse.
Schießl Konradam 21.08.2014 | 11:13
Zitat von Katja1 anzeigenausblenden
Warum dies falsch ist, müssen Sie mir aber schon erklären. Praktiziere dies schon seit über 17 Jahre als Rentner. Neu ist nur, das seit 1.10. 2009 die Rentenversicherungen dies an die ZfA melden müssen.
Als Steuefuchs wissen Sie doch das in der Anlage R nicht nur der Rentenbetrag (Zeile 5) sondern auch der darin enthaltene Rentenanpassungsbetrag (Zeile 6) einzutragen ist. Nach Ihrer Rechenmethode wäre dies der Erhöhungsbetrag im laufenden Kalenderjahr. Dem ist aber nicht so. Hier ist die Summe aller Rentenanpassungsbeträge ab dem 2. Renten(Kalender)jahr anzugeben. Dieser Betrag wird auch von der DRV gemeldet und ist in der Steuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen. Was Sie seit Jahren in der Steuererklärung zur Rente angeben interessiert das Finanzamt ohnehin nicht; dort nimmt man die von der DRV übermittelten Daten. Vorschlag: Fordern Sie dochmal für sich und Ihre Frau bei der DRV für das Jahr 2013 eine Steuerbescheinigung an; sind doch nur ein paar Mausklicks. Katja
Es ist ja sehr nett, wie Sie mir helfen wollen. Um mich geht es doch überhaupt, habe nur widersprochen, da dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen ist, wie dies hier behauptet wurde. Bei 65.8232 EP. und für meine Frau 18.7335 EP. b rauche ich keine Erklärung abgebe, Ausgehend vom Jahr 2005 für die Renten wurden 10320, für meine Frau 2937 lebens- langer Freibetrag festgeschrieben. Wirr konnen auch 8000 Kapital Zins unter bringen, ohne das Steuer anfällt. Die NV Bescheinigung sorgt schon dafür. Freundlichst.
Katja1am 21.08.2014 | 11:54
Hallo, ich stimme Ihnen ja zu das keine Bescheigung vorgelegt werden muss. Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbatrages zwar einfach aber nicht richtig. Schön für Sie das Sie keine Erklärung mehr abzugeben haben. Viele andere Rentner müssen dies und viele haben auch eine Steuersoftware die dann mit falschen Werten gefüttert wird. Sie sind doch ein interessierter und wissbegieriger Mensch. Folgen Sie doch mal meinem Vorschlag und fordern -rein zur Information und aus Interesse- für sich und Ihre Frau die Steuerbescheingung an. Sie werden überrascht sein welche Angaben in der Anlage R (wenn Sie eine Erklärung abgeben müssten) zu machen sind. Katja
GroKoam 21.08.2014 | 12:04
Zitat von Katja1 anzeigenausblenden
Es ist ja sehr nett, wie Sie mir helfen wollen. Um mich geht es doch überhaupt, habe nur widersprochen, da dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen ist, wie dies hier behauptet wurde. Bei 65.8232 EP. und für meine Frau 18.7335 EP. b rauche ich keine Erklärung abgebe, Ausgehend vom Jahr 2005 für die Renten wurden 10320, für meine Frau 2937 lebens- langer Freibetrag festgeschrieben. Wirr konnen auch 8000 Kapital Zins unter bringen, ohne das Steuer anfällt. Die NV Bescheinigung sorgt schon dafür. Freundlichst.
Hallo, ich stimme Ihnen ja zu das keine Bescheigung vorgelegt werden muss. Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbatrages zwar einfach aber nicht richtig. Schön für Sie das Sie keine Erklärung mehr abzugeben haben. Viele andere Rentner müssen dies und viele haben auch eine Steuersoftware die dann mit falschen Werten gefüttert wird. Sie sind doch ein interessierter und wissbegieriger Mensch. Folgen Sie doch mal meinem Vorschlag und fordern -rein zur Information und aus Interesse- für sich und Ihre Frau die Steuerbescheingung an. Sie werden überrascht sein welche Angaben in der Anlage R (wenn Sie eine Erklärung abgeben müssten) zu machen sind. Katja
Vergebliche Liebesmühe sagt man dazu. Der Konny hat fortgeschrittenen Altersstarrsinn.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 21.08.2014 | 19:14
Zitat von Katja1 anzeigenausblenden
Es ist ja sehr nett, wie Sie mir helfen wollen. Um mich geht es doch überhaupt, habe nur widersprochen, da dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen ist, wie dies hier behauptet wurde. Bei 65.8232 EP. und für meine Frau 18.7335 EP. b rauche ich keine Erklärung abgebe, Ausgehend vom Jahr 2005 für die Renten wurden 10320, für meine Frau 2937 lebens- langer Freibetrag festgeschrieben. Wirr konnen auch 8000 Kapital Zins unter bringen, ohne das Steuer anfällt. Die NV Bescheinigung sorgt schon dafür. Freundlichst.
Hallo, ich stimme Ihnen ja zu das keine Bescheigung vorgelegt werden muss. Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbatrages zwar einfach aber nicht richtig. Schön für Sie das Sie keine Erklärung mehr abzugeben haben. Viele andere Rentner müssen dies und viele haben auch eine Steuersoftware die dann mit falschen Werten gefüttert wird. Sie sind doch ein interessierter und wissbegieriger Mensch. Folgen Sie doch mal meinem Vorschlag und fordern -rein zur Information und aus Interesse- für sich und Ihre Frau die Steuerbescheingung an. Sie werden überrascht sein welche Angaben in der Anlage R (wenn Sie eine Erklärung abgeben müssten) zu machen sind. Katja
Nun ja, da bleibt mir nur noch der Weg der Beweise: 2005 65.8232 EP. u 2613 1719,96x12 20639 im Ausgangsjahr 2005-10320 steuerfrei Eu. 10319 steuerpflichtig. Ehefrau 18.7334 a/26,13 489,50x12 5874- steuerfrei Eu. 2937 Eu, 2937 pflichtig. 2013 65.8232 zu 28,07 . 1847,66x6 11.085,96 65.8232 zu 28,14 x1852,26x6 11.113,56 ergibt 22.199,52-10320 11879,52 St-pfl. 2013 Ehefrau. 18.7334 zu 28,07 525,84x6 3155,04 18,7334 zu 28,14 525,16x6 3162,96 ergibt 6318- 2937 3381 Steuer pflichtig. 11.879,52 03.381,00 08.000,00 Zinsen -------------- 23.260,52 minus 02.851,75 01.602,-- Zinsfreistellung 00.570,-- Behinderung(keine Geistige) 00.204,-- Werbungskosten Rente 01.279,60 40% Altersentlastung 01.279,60 40% Altersentlastung Ehefrau 8000-1602 6398,-- 00.072,-- Pauschale Sonderausgaben -------------- 15.401,57 zu versteuerndes Einkommen bei 16.260 Existenzminimum. Da braucht man Hirn und kein Weißbier, Herr Groß-Kotz. Habe heute, Frau Katja die zwei Be- scheinigungen angefordert. MfG.
Schießl Konradam 23.08.2014 | 12:08
Zitat von Schießl Konrad abgekürzt Schiko.. anzeigenausblenden
Hallo, ich stimme Ihnen ja zu das keine Bescheigung vorgelegt werden muss. Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbatrages zwar einfach aber nicht richtig. Schön für Sie das Sie keine Erklärung mehr abzugeben haben. Viele andere Rentner müssen dies und viele haben auch eine Steuersoftware die dann mit falschen Werten gefüttert wird. Sie sind doch ein interessierter und wissbegieriger Mensch. Folgen Sie doch mal meinem Vorschlag und fordern -rein zur Information und aus Interesse- für sich und Ihre Frau die Steuerbescheingung an. Sie werden überrascht sein welche Angaben in der Anlage R (wenn Sie eine Erklärung abgeben müssten) zu machen sind. Katja
Nun ja, da bleibt mir nur noch der Weg der Beweise: 2005 65.8232 EP. u 2613 1719,96x12 20639 im Ausgangsjahr 2005-10320 steuerfrei Eu. 10319 steuerpflichtig. Ehefrau 18.7334 a/26,13 489,50x12 5874- steuerfrei Eu. 2937 Eu, 2937 pflichtig. 2013 65.8232 zu 28,07 . 1847,66x6 11.085,96 65.8232 zu 28,14 x1852,26x6 11.113,56 ergibt 22.199,52-10320 11879,52 St-pfl. 2013 Ehefrau. 18.7334 zu 28,07 525,84x6 3155,04 18,7334 zu 28,14 525,16x6 3162,96 ergibt 6318- 2937 3381 Steuer pflichtig. 11.879,52 03.381,00 08.000,00 Zinsen -------------- 23.260,52 minus 02.851,75 01.602,-- Zinsfreistellung 00.570,-- Behinderung(keine Geistige) 00.204,-- Werbungskosten Rente 01.279,60 40% Altersentlastung 01.279,60 40% Altersentlastung Ehefrau 8000-1602 6398,-- 00.072,-- Pauschale Sonderausgaben -------------- 15.401,57 zu versteuerndes Einkommen bei 16.260 Existenzminimum. Da braucht man Hirn und kein Weißbier, Herr Groß-Kotz. Habe heute, Frau Katja die zwei Be- scheinigungen angefordert. MfG.
Kaum zu glauben, soeben Bankauszüge ge- holt, bereits am 15.8.14 wurde die Nachzahlung Juli/ August mit Euro 256,76 mit Wertstellung ( Valuta) 15.8.2014 überwiesen. Bei 10% Überziehung habe ich 0,21 Cent an verlorenen Zins eingebüßt. Dies kann ich verschmerzen, hoffe Andere auch. MfG.-besonders an Katja!
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 03.10.2014 | 19:49
Zitat von Katja1 anzeigenausblenden
Soeben die Mitteilung der DRV Landshut erhalten. Meine Frau bekommt Ende August für 5 Ge- burten 256,76 Netto nachbezahlt. Ergo, im Monat 128,38. Ausgehend von 28,61 mal 5 143,05 minus 10,25% Abzüge. Und wieder der Hinweis" Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie für die Einkommensteuer- erklärung eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Rente bnötigen. Diese stellen wir auf Wunsch gerne aus.
Schön das Ihre Frau schon den Bescheid hat. Und wieder findet sich ein Hinweis auf die Steuerbescheinigung in dem Bescheid. Das auch aus gutem Grund- Denn Ihre Berechnungsmethode von gestern ist falsch, allenfalls im ersten Rentenjahr zu gebrauchen. Katja
Inzwischen die angeforderten Bestätigungen erhalten, stimmt mit meinen Zahlen haargenau überein. Kann nicht verstehen-liebe Katja 1- das Sie schrieben-"Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbetrages zwar einfach aber nicht richtig" Habe natürlich- trotz der NV Bescheinigung- längst intern, eine Steuerberechnung durchgeführt.. Schätze Ihre Kenntnisse, deshalb unerklärlich warum ich Ihren Namen hier nicht mehr ge- lesen habe. Deshalb, auf zur nächsten Schlacht. MfG.
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