Eine allgemeine Auskunft zu Ihrer Frage ist leider nicht möglich.
Ob ein Termin für eine Nachuntersuchung angesetzt wird und in welchem Zeitabstand wird im Einzelfall entschieden. Ausschlaggebend ist der Gesundheitszustand und hier vor allem die Besserungsaussichten.
Die Rente wird nur entzogen, wenn sich der Gesundheitszustand so verbessert hat, dass Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt.