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Experten-Antwort

nachuntersuchung

von bine05.10.2013 | 13:03
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7 Antworten

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hallo ich habe eine unbefristete teilweise erwerbsminderungsrente,nun habe ich im Forum gelesen das man nach ca2 Jahren mit einer Nachuntersuchung rechnen kann ,da ich meine Rente rückwirkend bewilligt bekam (04. 2012)wären ja nun schon im April 2014 die 2 Jahre vorbei oder ist das Datum des Bescheides relevant. Das ich nach nur 6 Monaten wieder beurteilt werden soll belastet meine Psyche immer mehr diesen Druck hällt man doch nicht aus dann hätte man doch eben eine befristete Rente geben können und keine unbefristete oder wo ist da nun der Unterschied wenn man doch bei beiden Nachuntersuchungen macht!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine allgemeine Auskunft zu Ihrer Frage ist leider nicht möglich.

Ob ein Termin für eine Nachuntersuchung angesetzt wird und in welchem Zeitabstand wird im Einzelfall entschieden. Ausschlaggebend ist der Gesundheitszustand und hier vor allem die Besserungsaussichten.

Die Rente wird nur entzogen, wenn sich der Gesundheitszustand so verbessert hat, dass Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt.

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6 Antworten

...am 05.10.2013 | 13:26
auweia
???am 05.10.2013 | 13:49
"mit einer Nachuntersuchung rechnen kann" Kann heißt nicht muss. Rufen Sie bei Ihrer Sachbearbeitung an und fragen Sie, ob bei Ihnen eine Nachuntersuchung geplant ist und ggf. wann. Vielleicht haben Sie Glück und bei Ihrer DRV wird so etwas gar nicht gemacht. Wenn Sie nur eine Rente auf Zeit hätten, wäre der Druck ungleich größer. Es gäbe zum einen die Möglichkeit, dass die Rente abgelehnt wird. Zum anderen könnte die Entscheidung so lange auf sich warten lassen, dass Sie einige Zeit ohne Geld dastehen würden. Beides kommt vor - und das nicht zu selten. Rentenentziehungen (und das wäre bei Ihnen dann der Fall) gibt es so gut wie gar nicht. Also enspannen Sie sich und freuen Sie sich über Ihre Rente.
???am 05.10.2013 | 19:44
"Wenn Sie das Risiko eingehen wollen "schlafende Hunde zu wecken", dann befolgen Sie ruhig den Ratschlag meines Vorredners bei Ihrer Sachbearbeitung anzurufen." Nachuntersuchungen oder Überprüfungen werden bereits bei der Entscheidung durch den Arzt oder den Juristen festgelegt. Die Sachbearbeitung wird nur von selbst tätig, wenn jemand anfängt (!) zu arbeiten. Wenn wegen jeden Anrufs in der DRV "verschärfte" Überwachungsmaßnahmen gemacht würden, kämen die zu nichts anderem mehr. "heißt in genauen Zahlen ausgedrückt WAS?" Konkrete Zahlen habe ich nicht. Man darf aber gerne googlen und mich widerlegen. Alleine die Postings in diesem Forum über Probleme bei Weitergewährungsanträgen sprechen Bände. Ich kann mich nicht erinnern, dass es große Klagen über Rentenentziehungen gegeben hätte. @ !!! Ich habe Bines Post so verstanden, dass Sie durch eine eventuell kurzfristig anstehende Überprüfung sehr belastet wird. Wenn Sie nicht nachfragt, steht Sie vielleicht die nächten 2-3 Jahre unter Druck, und das eventuell ganz umsonst. Halten Sie das bei einer psychischen Erkrankung für die bessere Lösung?
keine Sorgeam 05.10.2013 | 14:26
Nachuntersuchung bedeutet nicht, nachuntersucht zu werden. Es wird lediglich ein Schriftstück zugesandt, das ausgefüllt werden muss. Es geht wohl in erster Linie darum, ob im Rahmen des Erlaubten gearbeitet wurde und der Stand des medizinischen Befundes. Bei der nächsten Kontrolle werde ich einfach < alles unverändert> schreiben und meine Angst (ja die hatte ich auch) beiseite schieben. Nix auweia !
!!!am 05.10.2013 | 15:00
Zitat von ??? anzeigen
"So gut wie gar nicht" heißt in genauen Zahlen ausgedrückt WAS? Dumm nur, wenn die Fragestellerin zu dem Personenkreis gehören sollte, der nicht in die Kategorie "gar nicht" passt.... @bine: Nachprüfungen finden nicht unbedingt in regelmäßigen Zyklen statt. Manche Rentner werden häufig überprüft und andere nie. Wenn Sie das Risiko eingehen wollen "schlafende Hunde zu wecken", dann befolgen Sie ruhig den Ratschlag meines Vorredners bei Ihrer Sachbearbeitung anzurufen. Ich würde so etwas allerdings aus guten Gründen unterlassen!
keine Sorgeam 07.10.2013 | 13:38
Diese Aussage könnte irreführend sein. Da traut sich ja niemand eine Besserung des seelischen Zustandes zu, weil er angst haben muss, dann die Rente entzogen zu bekommen. Dem ist aber nicht so. Jemandem, dem es zwar besser geht, der jedoch z.B. fast 60J. ist, dem wird sicherlich die Rente auch nicht entzogen. Es gibt Menschen, die sehr aufs einzelne Wort achten, für die kann es eine innere Unsicherheit bedeuten, die man mit "nachsichtig - deutlichen" Worten mildern kann.
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