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Nachversicherung

von MaxMuster18.09.2007 | 11:27
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2 Antworten

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Stimmt es, dass ein Beamter, welcher das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei Eintreten einer Dienstunfähigkeit automatisch in der gesetzl. RV nachversichert wird und dementsprechend einen AQ auf Erwerbsminderungsrente stellen muss? Vielen Dank für eine Auskunft bzw. Link zu diesem Thema! Max

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften ist nicht vom 35. Lebensjahr sondern vom beamtenrechtlichen Status abhängig. Ist jemand Beamter auf Lebenszeit (möglich ab dem 27. Lebensjahr) besteht ein Anspruch auf Versorgung.

1 Antworten

Schiko.,am 18.09.2007 | 13:53
Kann ja sein sie verwechseln hier etwas grund- sätzliches. Ähnlich wie in der der gesetzlichen rentenver- sicherung ist die versorgung der beamten abhängig von der anzahl der dienstjahre und der höhe der be- züge. Es können seit 2002 nach 40 dienstjahren(ab 2010) höchstens 71,75 % pension sein, vorher galten 75%. Die regelaltersgrenze beträgt 65 jahre. Ein vor- zeitiger ruhestand ab 63 mit einem versorgungsab- schlag von 3,6% pro jahr möglich. Die ruhegehaltsfähigen dienstjahre sind die im beamten- verhältnis zurückgelegten dienstjahre,f rühestens ab vollendung des 17. lebensjahres. Bei dienstunfähigkeit erhöhen sich die bisher zurück- gelegten ruhegehaltsfähigen dienstjahre um die sog. zurechnungszeit. Dabei wird die zeit vom eintritt in die dienstunfähigkeit bis zum 60. lebensjahr zu 1/3 (dienstunfall) bzw. zu 2/3 (freizeitunfall) berück- sichtigt. Beispiel: Eintritt in das beamtenverhältnis mit 18 jahren Dienstunfähigkeit d.freizeitunfall mit 30 jahren Ruhegehaltsfähige dienstjahre 12 jahre zzgl.zurechnungszeit(30-60) also 30 jahre, davon 2/3 20 jahre Gesamtruhegehaltsfähige dienstjahre 32 jahre dies entspricht einem ruhegehaltssatz von 57,40 % der letzten dienstbezüge minus 10,8% 6,20 verbleiben 51,20 %. Bei dienstbezügen von 2500 €. ergeben sich 1280 euro ruhegehalt. Bei 12 dienstjahren gelten derzeit 35% anrech- nung als pension. Wird der beamtenstatus aufgegeben hat der versorgs- träger die rentenbeitrage für den früheren beschäftigten nachzuzahlen, vielleicht meinten sie dies. Dann aber gleich die EMR. beantragen zu können glaube ich nicht, eher schon früh- pensionierung als beamter. Mit freundlichen Grüßen.
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