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Experten-Antwort

Nachversicherung/ Anrechnungszeiten

von majosu03.12.2013 | 10:44
1317 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, 1. wenn eine Mutter in den 70er Jahren in der ehemaligen DDR nicht arbeiten gehen konnte, da kein Krippenplatz in den ersten 3 Lebensjahren für das Kind vorhanden war ( lt. Eintrag im SV- Buch). Würde das irgendwie bei der Rente berücksichtigt werden? 2. Es wurde für ca. 5-7 Jahre eine tarifliche (falsche) Einstufung als Hilfskraft vorgenommen. Gearbeitet wurde aber als Facharbeiter. Seit 30 Jahren in der selben Einrichtung, die zwischenzeitlich für einige Jahre einen anderen Träger hatte. Wäre seitens des AG eine Nachzahlung der Rentenbeiträge als Fachkraft nötig/möglich. Würden dann Nachzahlungen auf den AN zukommen? Bzw. wie kann die Mutter an die nachträglich richtige Zahllung der RV Beiträge erreichen? Das ganze liegt ca. 10 Jahre zurück. Danke majosu

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo majosu,

zu 1.: Für den fraglichen Zeitraum ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung möglich. Andere Zeiten können nicht anerkannt werden.

zu 2.: Eine Berichtigung der Entgelte ist nicht mehr möglich, da die entsprechenden Zeiträume bereits verjährt sind.

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2 Antworten

=//=am 03.12.2013 | 13:25
zu 1: Nein, natürlich nicht. Außer den Kindererziehung- und Berücksichtigungszeiten erhält sie keine zusätzliche Anrechnung. In Westdeutschland bekommen die Mütter ja auch keine zusätzlichen Zeiten angerechnet, wenn sie keinen Krippen- oder Kindergartenplatz bekamen. Dafür gibt es die 10 Jahre Berücksichtigkeitszeit. zu 2: Handelt es sich um Zeiten in der ehemaligen DDR, wird das tatsächlich erzielte Einkommen zugrunde gelegt. Dieses müßte im SVA eingetragen sein. Natürlich kann man nichts "nachzahlen". In Westdeutschland geht das schließlich auch nicht. Im Übrigen ist die ganze Angelegenheit zwischenzeitlich verjährt.
=//=am 03.12.2013 | 13:26
Sorry, ich meinte natürlich "Berücksichtigungszeit" wegen Kindererziehung.
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