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Experten-Antwort

Nachversicherung für ehemalige Beamte auch in der VBL?

von Martina Brüßler22.06.2014 | 21:23
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2 Antworten

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Mein Lebenspartner war von 1968-1976 als Beamter bei der BfA tätig, ist dann ohne Anspruch auf Versorgung ausgeschieden und wurde gem. § 8 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Er war also in dieser Zeit de facto als Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt. Meines Erachtens müßte er von seinem ehemaligen Arbeitgeber (in seinem Fall die BfA als sein ehemaliger Arbeitgeber) auch in der Zusatzversorgung VBL nachversichert werden, denn in dem betreffenden Zeitraum von 1968-1976 wurden die Beiträge zur VBL noch alleine vom Arbeitgeber gezahlt. Ist das gesetzlich geregelt oder ist das eine Ermessensentscheidung des ehemalgen Arbeitgebers? Für ihre mühe im voraus besten dank. Mit freundlichen Grüßen Martina Brüßler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn ein Beamter nachversichert wird, gibt es keinen gleichzeitigen Rechtsanspruch auf eine Nachversicherung bei der Zusatzversorgung VBL. Sie können sich dies auch von der VBL bestätigen lassen.

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1 Antworten

Schadeam 22.06.2014 | 22:14
Ich kenne keinen Fall, in dem ein Beamter in der VBL nachversichert wurde. Dies ist schlicht nicht vorgesehen. (Oder meinen Sie, dass Sie als erster auf diesen genialen Gedanken gekommen sind?)
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