Eine Nachversicherung ist nur möglich für Zeiten der Versicherungsfreiheit bei einem Ausscheiden ohne Versorgung. Sie können sich aber bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn Sie Leistungen (Hartz IV) erhalten, handelt es sich um eine Beitragszeit, wenn Sie keinen Leistungsanspruch haben (z.B. wegen mangelnder Bedürftigkeit), handelt es sich um eine Anrechnungszeit.