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Nachversicherung NACH der BW-Zeit

von Benjamin18.03.2010 | 09:25
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5 Antworten

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Guten Tag, ich bin 23 Jahre alt und war 6 Jahre, bis zum 30.09.2009 bei der Bundeswehr. Nun wurde ich von der Rentenversicherung dafür nachversichert. Nun habe ich die Wehrbereichsverwaltung gefragt, ob für den Zeitraum NACH der Bundeswehr und einem neuen Job den ich leider noch NICHT gefunden habe, auch die Möglichkeit besteht nachversichert zu werden. Da "normalarbeitende" ja in der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bekommen und dadurch Rentenversichert bin, bekommen Beamte/Soldaten zwar Übergangsbeihilfe aber Rentenversichert sind sie ja nach der BW Zeit nicht mehr und können es ja auch laut Arge bis zu dem Zeitpunkt nicht mehr, bis sie entweder einen Job haben, oder wenn die Gebührnisse wegfallen, AG II oder Hartz IV bekommen. Da heutzutage ja die Rente auch schon in jungen Jahren immer wichtiger wird, was man später hat, ist es doch umso schlimmer, wenn man keine Arbeit findet, automatisch auch ein Jahr lang, nicht Rentenversichert ist. Mit freundlichen Grüßen Benjamin

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Nachversicherung ist nur möglich für Zeiten der Versicherungsfreiheit bei einem Ausscheiden ohne Versorgung. Sie können sich aber bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn Sie Leistungen (Hartz IV) erhalten, handelt es sich um eine Beitragszeit, wenn Sie keinen Leistungsanspruch haben (z.B. wegen mangelnder Bedürftigkeit), handelt es sich um eine Anrechnungszeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine Anrechnungszeit zählt zum Einen für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren für die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 bzw. die Altersrente wegen Schwerbehinderung.

Zum anderen kann eine Anrechnungszeit anspruchswahrend für eine Rente wegen Erwerbsminderung sein. Vorausgesetzt, die Voraussetzungen waren vor der Anrechnungszeit erfüllt.

Eine Bewertung der Anrechnungszeit für die Rentenhöhe erfolgt jedoch nach momentaner Gesetzeslage nicht.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Man kann in der Rentenversicherung auch Schutz geniessen, wenn man keine Beiträge zahlt. Eben dafür sind Zeiten wie Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten gedacht.

Bei einer Arbeitslosigkeit spielt der Leistungsbezug keine Rolle, wichtig ist das Sie der Arbeitsvermittlung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dann wird die zeit als Anrechnungszeit gerechnet und wenn Sie vorher einen EM Schutz hatten (insgesamt 60 Monate an Beiträgen und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer EM 36 Pflichtbeiträge), dann halten Sie diesen Anspruch mit einer solchen Anrechnungszeit beitragsfrei offen.

2 Antworten

Benjaminam 18.03.2010 | 10:28
Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich arbeitssuchend gemeldet, da laut deren Aussage arbeitslos nicht geht, da man, wenn man arbeitslos ist, Bezüge bekommt. Da ich aber noch die Beihilfe von der Bundeswehr bekomme, bekomme ich natürlich auch keine Bezüge. Was bedeutet denn, es handelt sich um eine Anrechnungszeit, was wird denn da angerechnet ?
Benjaminam 18.03.2010 | 10:45
also soweit ich das richtig verstehe, auch wenn ich bei der Arge arbeitssuchen gemeldet bin und kein Harzt 4 oder sonst was in Anspruch nehme, bin ich bis zu meinen nächsten Job oder bis ich dann Leistungen der Arge beziehen darf für die Rentenversicherung für später abgesichert ? Als Beispiel. Ich bin nach dem 30.09.09 1 Jahr arbeitslos. in diesem Jahr bekomme ich beihilfe von der Bundeswehr, also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich bin bei der Arge arbeitssuchen gemeldet. Wenn ich nach langer, langer Zeit in Rente gehe, und es wird geprüft ob ich durchgehend versichert war, wird das mit ja beantwortet. Da ich ja diese Anrechnungszeit habe ? Wer zahlt denn dann die Rentenversicherungsbeiträge in der Zeit. Geschenkt werden die einem doch sicher nicht.
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