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Nachversicherung nach Kündigung

von Honigbluemchen6618.08.2008 | 19:47
2402 Ansichten
7 Antworten

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Ich bin seit 13 Jahren Beamter und mittlerweile im höheren Dienst (A13). Nun habe ich ein tolles Angebot aus der freien Wirtschaft. Wie sieht es mit den Einbußen durch die Nachversicherung (niedrigeres Brutto) aus? Kann man diese Einbußen noch kompensieren? Wie groß wäre die monatliche Belastung? Kann man sich diesbezüglich irgendwo kompetent schlau machen? Vielen Dank für Tipps und Ratschläge.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.08.2008 | 08:57

Hallo Honigbluemchen66,

wie Sie schon richtig beschrieben haben werden die Nachversicherungsbeiträge von einem relativ geringen Bruttoarbeitsentgelt eingezahlt. Eine höhere Einzahlung Ihrerseits ist für diesen Zeitraum nicht möglich.

Denkbär wäre eine private zusätzliche Absicherung Ihrerseits.

6 Antworten

^-^am 18.08.2008 | 20:55
Die Nachversicherung erfolgt nach Ihren bisherigen Bruttobezügen als Beamter. Eine "Aufstockung" gibt es nicht und auch die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bleibt dem Dienstherrn erspart. Das Beste was dem Dienstherrn passieren kann ist also eine Nachversicherung. Wenn Sie eine andere Möglichkeit haben (z. B. Teilzeit als Beamter, Rest anderweitig) wäre das evtl. eine Möglichkeit.
Maxiam 19.08.2008 | 00:00
Das hatte mein Mann auch versucht, der ist nach 13 Jahren im gehobenen Dienst ausgeschieden. Ist schon ärgerlich, dass man da nicht mal bei der Zusatzversorgung nachversichert werden kann, hilft aber nix.
Schadeam 19.08.2008 | 09:04
wenn das Angebot der freien Wirtschaft wirklich toll ist, verdienen Sie wesentlich mehr als heute, wahrscheinlich weit jenseits der Beitragsbemessungsgrenze... umfasst das hoffentlich auch eine betriebliche Altersvorsorge, bzw. eine entsprechende Kapitalbeteiligung am Unternehmen? etc. Dann sollte es möglich sein, mit einem Teil des künftigen Mehrverdienstes in Hinblick auf das Alter zusätzlich privat Vermögen aufzubauen. Sie dürften um die 40 Jahre alt sein und haben so gesehen noch 25 Jahre Zeit dafür. Die Entscheidung ÖD im höheren Dienst oder "freie Wirtschaft" liegt bei Ihnen. Die Chancen, Risiken müssen Sie selbst abwägen
Wolfgangam 19.08.2008 | 08:50
...und richtig erschrecken werden Sie, wenn Sie Ihre mit den nur 13 Jahren erreichte Pension sehen würden. Die Höhe der Rente über die nachversicherten Zeiten dürfte nicht mal halb so hoch sein. Eine Berechnung Ihres bisherigen Pensionsanspruchs kann Ihre Dienststelle machen. Daneben wird A13 nicht das Ende der Laufbahnleiter sein. Mit nur einer gesetzlichen Rente werden Sie die Altersversorgung nicht halbwegs erreichen können. Da muss privatwirtschaftlich schon mehr 'rüberkommen' (Betriebsrenten, alternative/private Zusatzversorgungen). Eine befristete Beurlaubung lässt sich nicht einrichten ? Gruß w.
honigbluemchen66am 19.08.2008 | 11:14
Ich werde gut 1500 Euro netto mehr verdienen. Damit müßte man die Ausfälle doch kompensieren können?! Zusätzlich bietet das Unternehmen eine Art Betriebsrente, in die die Vermögenswirksamen Leistungen fließen und die Mittel, die man selbst noch einsteuern möchte (Verzinsung 6%). Es muss doch möglich sein, über 34 Dienstjahre dieses Delta irgendwie aufzufangen oder bin ich da wirklich zu blauäugig??? Habe mich mit dieser Thematik einfach noch nie auseinandergesetzt und stehe im Moment am Scheideweg. Freue mich über die guten Beiträge, die mir schon jetzt weitergeholfen haben.
Wolfgangam 19.08.2008 | 12:32
Hallo H. ich wage mal ein paar Schätzungen ... Alter: 33 (da noch 34 Jahre bis 67 möglich) 40.000 EUR Jahresbrutto A13/St. 5 70.000 EUR künftig aus versicherungspflichtiger Beschäftigung <= 400 EUR Rentenanspruch durch Nachversicherung + 1.900 EUR Rentenzuwachs aus weiteren 34 J. ------------------ 2.300 EUR Rentenanspruch 2900 - 3600 EUR Pension (A13/St12 - A15/St12) ??? EUR betriebliche/private Altersvorsorge Daneben wäre noch die Krankenversicherung PKV gegen GKV abzuwägen, evtl. auch mit (kostenfreien) Familienversicherungen oder zusätzlichen privaten (Mit)Versicherungen, unter Berücksichtigung des Beihilfeanspruchs (50/70%). So von den Zahlen her, sieht die jetzige Alternative in Richtung Privatwirtschaft nicht schlecht(er) ...meine Meinung. ABER: Wie sicher ist der Job/das Einkommen auf Dauer; würden sich in 10/20 Jahren noch Alternativen ergeben (oder droht Harz IV ;-) Ist die Nachversicherung einmal durchgeführt, sind die Beamtendienstzeiten weg. Ein späteres Beamtenverhältnis beginnt wieder bei null Dienstzeiten. Und der jetzige Dienstherr hat umgehend die Beiträge für die Nachversicherung einzuzahlen, ein Aufschub (früher waren es mal 2 Jahre), ist grundsätzlich nicht mehr möglich - quasi um abzuwarten, ob das ehemals staatliche Schäfchen wieder Heim ins Reich kehrt. Gruß w.
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