Hallo SAM,
ob eine Nachversicherung durchzuführen ist oder nicht entscheidet grundsätzlich der ehemalige Dienstherr. Aus diesem Grund würden wir Ihnen empfehlen, sich an Ihren früheren Dienstherren zu wenden. Die Zweijahresfrist bedeutet nicht, dass stets bei einem Ausscheiden aus der versicherungsfreien Beschäftigung zwei Jahre lang die Nachversicherung vorsorglich aufgeschoben ist, um abzuwarten, ob nicht wieder eine erneute versicherungsfreie Beschäftigung aufgenommen wird.