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Experten-Antwort

Nachversicherung tatsächlich möglich?

von Severin 25.01.2023 | 15:53
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3 Antworten

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Mein Stiefvater ist im Dezember verstorben, er war Berufssoldat im Ruhestand und hat zusätzlich eine kleine Altersrente von der DRV erhalten. Mein Stiefvater war bereits 70 Jahre alt, als meine Mutter ihn vor 7 Jahren geheiratet hat. Meine Mutter hat sowohl bei der Generalzolldirektion die Hinterbliebenenversorgung, als auch bei der DRV die Witwenrente beantragt. Von der Generalzolldirektion wurde ihr nun mitgeteilt, dass kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung besteht, da die Ehe erst geschlossen wurde, als mein Stiefvater die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatte. Ein Bekannter meines Stiefvaters hat nun behauptet, dass in diesem Sonderfall eine Nachversicherung möglich wäre und meine Mutter dann auch aus den Beamtenzeiten eine Witwenrente von der DRV bekommen würde. Können Sie mir bitte mitteilen, ob diese Behauptung richtig ist und was wir ggf. unternehmen müssen. Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2023 | 08:18

Hallo Severin,

hat nach dem Tod eines Versorgungsempfängers die Hinterbliebene weder Anspruch auf Witwengeld noch Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag, weil die Ehe erst nach Eintritt des Beamten in den Ruhestand und nach Erreichen der Regelaltersgrenze geschlossen wurde (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BeamtVG), ist keine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchzuführen (vgl. auch BSG-Urteil vom 30. Juli 2008, B 5a/5 R 30/07 R).

Für die Frage nun, ob und ggf. welche Ansprüche Ihre Mutter hat, wenden Sie sich bitte an die Generalzolldirektion.

2 Antworten

Abschlägeam 25.01.2023 | 16:52
Hallo Severin, die Bedingungen zur Hinterbliebenenrente der Zolldirektion finden Sie hier. Und unter Umständen hat Ihre Mutter dort einen Anspruch auf Unterhaltsbeitrag. Dies wäre aber dort zu klären. Eine Nachversicherung zur DRV-Rente kann m.W. nicht erfolgen, da der/die Hinterbliebene nicht berechtigt ist, Anträge für den bereits Verstorbenen zu stellen. Und die Ansprüche einer Hinterbliebenenrente entstehen aus dem Versicherungsverhältnis des Verstorbenen, nicht des Hinterbliebenen. Und außerdem wäre noch zu klären, was die evtl. vor Ihrer Mutter existierende Exfrau ebenfalls noch an Ansprüchen haben könnte (sofern der Stiefvater nicht vor der Ehe mit Ihrer Mutter bereits selbst Witwer war). Welche Einkünfte hat Ihre Mutter denn selbst? Ist sie noch berufstätig oder bezieht sie ebenfalls schon Rente? Sind Sie (und ggfs. Geschwisterkinder) hier bereits berücksichtigt?(Kindererziehungszeiten vor 1992 ergeben 30 Monate Beitragszeiten, zwei Kinder erfüllen also schon den Mindestrentenanspruch bei der DRV). Sie (bzw. Ihre Mutter) sollten sich bei der zuständigen DRV Ihrer Mutter und auch des Stiefvaters noch mal individuell beraten lassen! Und können dort dann auch ggfs. Anträge stellen, soweit möglich. Alles Gute!
Der Bekannte ohne Kenntnis?am 26.01.2023 | 09:44
War der Bekannte Ihres Stiefvaters Frisör und erzählt berufsbedingt Unsinn oder woher hat dieser seine offenbare Unkenntnis?
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