Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEine rechtswirksam durchgeführte Nachversicherung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Die Nachversicherungsbeiträge können auf Antrag nur an eine berufsständische Versorgungseinrichtung ( Anwaltskammer,Ärztekammer usw. ) gezahlt werden , wenn innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der versicherungsfreien Beschäftigung ohne Anspruch auf Versorgung aufgrund einer durch Gesetz angeordneten Verpflichtung Mitglied in dieser Einrichtung werden.
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