Hallo polly,
in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch 60 Monate.
Grundsätzlich können nur Beiträge erstattet werden, die Sie selbst mit gezahlt haben.
Nachversicherungsbeiträge können nicht erstattet werden.
Bei Fragen zu Ihren Pensionsansprüchen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Versorgungsdienststelle.