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Zur Moderatoren-Antwort springenGem. § 184 Abs. 4 SGB VI haben Sie eine Aufschubbescheinigung erhalten. Wenn diese rechtlich einwandfrei ist (Dauer des Aufschubs steht drin) können Sie nichts mehr gegen die Nachversicherung unternehmen. Sie erhalten, dann aus diesen Zeiten später eine Rente.
Einfach bei Ihrem Rentenversicherungsträger die gleiche Frage schriftlich stellen. Eine Reaktion erhalten Sie auf jeden Fall.
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