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Nachversicherung/Beitragsrückgewähr

von Mark26.06.2007 | 21:43
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen ! Sachverhalt: 1995-1996: 10 Monate Wehrdienst 1996-2001: 5 Jahre Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis (Anwärterbesoldung) 2001-2003: 2 Jahre Angestellter (pflichtversichert); während dieser Zeit wurde die Nachversicherung aufgeschoben, da bereits absehbar war, dass ich wieder eine versicherungsfreie Tätigkeit aufnehmen werde. seit 10/2003: Beamter zur Anstellung seit 2005: Beamter auf Lebenszeit Im Jahre 2005 habe ich einen Antrag auf Beitragsrückgewähr gestellt. Im Jahre 2005 wurde plötzlich die Nachversicherung für meine Anwärterzeit (1996-2001) durchgeführt, obwohl ich zwischenzeitlich -wie vorgesehen- wieder in das Beamtenverhältnis zurückkehrte und bereits Beamter auf Lebenszeit geworden bin. Durch die unvorhergesehene Nachversicherung habe ich nun mehr als 60 Monate Pflichtbeiträge geleistet, eine Beitragsrückgewähr wurde aus diesem Grund abgelehnt. Kann man die Nachversicherung wieder rückgängig machen, ich hatte doch eine Aufschubbescheinigung bekommen und im Zeitpunkt der Nachversicherung war ich ja bereits wieder in das Beamtenverhältnis zurückgekehrt (und sogar schon auf Lebenszeit verbeamtet). Für kompetenten Rat bedanke ich mich herzlich.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 27.06.2007 | 07:40

Gem. § 184 Abs. 4 SGB VI haben Sie eine Aufschubbescheinigung erhalten. Wenn diese rechtlich einwandfrei ist (Dauer des Aufschubs steht drin) können Sie nichts mehr gegen die Nachversicherung unternehmen. Sie erhalten, dann aus diesen Zeiten später eine Rente.

Moderatoren-Antwortam 27.06.2007 | 08:36

Einfach bei Ihrem Rentenversicherungsträger die gleiche Frage schriftlich stellen. Eine Reaktion erhalten Sie auf jeden Fall.

1 Antworten

Markam 27.06.2007 | 08:04
Habe gerade nochmals in der Aufschubbescheinigung nachgeschaut, da steht die Dauer des Aufschubs nicht drin. Besteht noch irgend eine Möglichkeit die Nachversicherung rückgängig zu machen? Vielen Dank für kompetenten Rat!
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