Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIn Ergänzung zu den anderen Ausführungen kann ich nur sagen: Probieren Sie es nochmals mit der Bestätigung von der KK. In unserem Hause wird dies anstandslos anerkannt!
Die Hochrechnung um die Regelaltersrente zu errechnen wird von den letzten 5 Jahren im Durchschnitt errechnet.
Bei der RTInfo von 2007 waren das die Jahre : 2006, 2005, 2004, 2003 und 2002.
Bei der RTInfo 2008: 2007, 2006, 2005, 2004 und 2003.
Wenn nun im Jahre 2002 ein hoher Verdienst vorliegt wird der Durchschnitt für 2008 geringer ausfallen.
Sollte das rechnerisch nicht vorliegen; bitte eine AuB-Stelle mit beiden RTInfos aufsuchen.
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