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Nachweis Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von kmon196510.02.2008 | 13:22
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7 Antworten

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In den 90er Jahren war ich zweieinhalb Jahre arbeitslos ohne Leistungsbezug. Beim Arbeitsamt war ich durchgehend als arbeitssuchend gemeldet. In der Rentenversicherung taucht diese Zeit als ungeklärte Zeit auf. Deshalb wurde ich gebeten, für diese Zeit eine Bescheinigung nachzureichen. Eine solche Bescheinigung habe ich aber damals vom Arbeitsamt nicht bekommen. Der Mann von der hiesigen Rentenberatung hat mich darauf hingewiesen, dass das Arbeitsamt diese Bescheinigung heute nicht mehr ausstellen kann, weil die Daten dort nur 2 Jahre gespeichert werden. Stattdessen sollte ich von meiner Krankenkasse eine Versicherungsbestätigung für diese Zeit ausstellen lassen. Diese wurde aber von der Rentenversicherung nicht akzeptiert. Frage: Welche anderen Möglichkeiten habe ich noch, einen Nachweis über meine Arbeitslosigkeit zu bekommen?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 11.02.2008 | 09:13

In Ergänzung zu den anderen Ausführungen kann ich nur sagen: Probieren Sie es nochmals mit der Bestätigung von der KK. In unserem Hause wird dies anstandslos anerkannt!

Moderatoren-Antwortam 11.02.2008 | 13:19

Die Hochrechnung um die Regelaltersrente zu errechnen wird von den letzten 5 Jahren im Durchschnitt errechnet.

Bei der RTInfo von 2007 waren das die Jahre : 2006, 2005, 2004, 2003 und 2002.

Bei der RTInfo 2008: 2007, 2006, 2005, 2004 und 2003.

Wenn nun im Jahre 2002 ein hoher Verdienst vorliegt wird der Durchschnitt für 2008 geringer ausfallen.

Sollte das rechnerisch nicht vorliegen; bitte eine AuB-Stelle mit beiden RTInfos aufsuchen.

5 Antworten

dirkam 10.02.2008 | 14:11
Keine Mehr. Die Lücke bleibt jetzt.
no nameam 11.02.2008 | 06:52
Mir fällt dazu leider auch keine Nachweismöglichkeit mehr ein. Vielleicht haben Sie noch irgendwelche Leistungskarten etc. wo Ihnen das AA die erstmalige Alo-Meldung bescheinigt? Wäre eine Möglichkeit... Im Übrigen: Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind nur dann Anrechnungszeiten, wenn die Leistung nur wegen Vermögens/Einkommens nicht gezahlt wurde. Prüfen Sie dies zunächst.
Brilleam 11.02.2008 | 07:47
Hallo kmon1965! Leider sind die AA damals mit den Meldungen zu leichtfertig umgegangen - und heute besteht ein Beweisproblem. Haben Sie aus der fraglichen Zeit evtl. noch Durchschläge von Bewerbungsschreiben und die dazu gehörigen Absagen? Damit könnten Sie u.U. Ihre Arbeitslosigkeit nachweisen (denn 'arbeitslos' war und ist nur, wer gesundheitlich in der Lage und persönlich bereit ist zu arbeiten - die Sache mit der ALHi-Ablehnung mangels Bedürftigkeit wurde ja bereits erwähnt).
Birgittaam 11.02.2008 | 11:29
Nach der Renteninformation vom Februar 2008 beträgt meine Regelaltersrente 543,00 €. Trotz Entrichtung von 12 Mindest- beiträgen für 2007 hat sich die Regelaltersrente gegenüber dem Stand von März 2007 um 5,49 € gemindert. Der Versicherungsverlauf ist nach Anforderung mit der Rentenauskunft- bis auf die Beiträge 2007- identisch. Schulzeiten sind nicht enthalten. Die Renteninfo kommt von der DRV Bund. Wie ist das Absinken zu erklären?
Gesetzeam 11.02.2008 | 12:20
Vermutlich geänderte gesetzliche Regelungen. Es müsste sich schin herumgesprochen haben, dass wir ein "Dempgraphie- bzw. Rentenproblem" haben. Dafür wurde ja "Riester" geschaffen...
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