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Experten-Antwort

Nachweis über die Wochenstundenzahl in einem Fernstudium

von Frodoline10.11.2024 | 09:45
536 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich interessiere mich für ein Informatik Fernstudium in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Hochschule. Damit ich meinen Anspruch auf Halbwaisenrente nicht verliere, muss ich einen Arbeitsaufwand von mindestens 20 Wochenarbeitsstunden nachweisen. Außerdem muss ich nachweisen, dass ich in der Gestaltung des Studienverlaufes nicht vollkommen freie Hand habe. Meine Fragen sind nun, kann ich den wöchentlichen Arbeitsaufwand des Studiums alleine mit Hilfe der ausgewiesenen Creditpoints nachweisen oder brauche ich dafür noch andere Nachweise der Hochschule? Reicht es, den Studienverlaufsplan einzureichen, um nachzuweisen, dass ein konkreter Studienverlauf seitens der Hochschule vorgegeben ist? P.S. Dass ich nicht mehr als 20 Std wöchentlich nebenher arbeiten darf, weiß ich und das ist auch nicht vorgesehen MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

unter Ausbildung im Sinne des § 48 SGB VI ist die planmäßige und zielgerichtete Vermittlung von Allgemeinbildung und beruflich verwertbaren Kenntnissen und Fertigkeiten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Hochschulen, im Rahmen einer Berufsausbildung und in weiteren vergleichbaren Maßnahmen zu verstehen.

 

Eine anspruchsbegründende Schul- oder Berufsausbildung liegt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 48 Abs. 4 S. 2 SGB VI nur vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert. Das gilt auch für Ausbildungen mit besonderer Ausbildungsgestaltung - zum Beispiel Abendunterricht, Teilzeitunterricht - (vergleiche auch Urteil des BSG vom 23.08.1989, AZ: 10 RKg 5/86, SozR 5870 § 2 Nr. 64). Das Erfordernis „wöchentlich mehr als 20 Zeitstunden“ macht es gegebenenfalls erforderlich, Unterrichtsstunden oder andere Angaben zum Zeitaufwand umzurechnen, sofern diese keiner Zeitstunde entsprechen. Dabei gilt:

 

·         Eine Unterrichtsstunde entspricht in der Regel 45 Minuten.

·         Eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht einer Vorlesungszeit von 45 Minuten pro Woche (ohne häuslichen Aufwand).

·         Ein ECTS-Leistungspunkt (Creditpoint) entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Zeitstunden (einschließlich Vorlesungen, Vor-/Nacharbeiten, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung et cetera).

 

Neben der eigentlichen Ausbildungszeit sind für die erforderlichen „mehr als 20 Zeitstunden wöchentlich“ auch die objektiv erforderliche häusliche Vorbereitungszeit und der Zeitaufwand für die Wege zur Ausbildungsstätte zu berücksichtigen.

 

Eine Ausbildung liegt nicht vor, wenn ihr zeitlicher Aufwand (Ausbildungszeit, häusliche Vorbereitungszeit, Wegezeit) wöchentlich 20 Zeitstunden oder weniger beträgt. Als Wegezeit ist im Regelfall die erforderliche Zeit für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel anzusehen. Bestehen Zweifel an den Angaben der Waise, kann gegebenenfalls auch die Ausbildungsstätte unter Beachtung des § 67a SGB X befragt werden.

 

Ist die Waise als ordentlich Studierende(r) an einer Hochschule immatrikuliert, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Zeitstunden erfordert. Ergeben sich Zweifel, ist im Einzelfall eine gezielte Überprüfung erforderlich. Hier kann es sich anbieten, die erforderlichen Informationen, zum Beispiel hinsichtlich der Teilnahme an vorgesehenen Prüfungen, bei der Hochschule unter Beachtung des § 67a SGB X zu erfragen.

 

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

FSam 11.11.2024 | 01:07
Das geht eigentlich problemlos über die ECTS-Punkte. Bei einem ECTS-Punkt liegst du ja schon bei circa 20-25 Wochenstunden, was ja oberhalb der geforderten Mindeststundenzahl liegt. Zusätzlich dazu würde ich vielleicht einmal die Hochschule ansprechen, ob sie dir nicht eine offizielle Bestätigung des erwarteten wöchentlichen Arbeitsaufwands für dein spezifisches Studienprogramm bescheinigen können. Damit wärst du vollends auf der sicheren Seite. Aber mit dieser Problematik sollten die Hochschulen sich eigentlich auch auskennen. Du bist da nicht der einzige, der diese Zeiten bescheinigen muss. Also einfach aktiv die Hochschule ansprechen, dann löst sich das Problem sicherlich sehr schnell 👍🏼
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