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Nachweis der Geburt bei Geltendmachung von Kindererziehungszeiten

von Manuela31.10.2007 | 17:30
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forums-User, ich habe hier im Forum folgenden Beitrag eines Experten gefunden: Beitrag von Experte, 08.11.2006, 16:29 Uhr Die Meldebehörde (Standesamt) teilt der Deutschen Rentenversicherung durch einen Datensatz die Geburt der Kinder mit ( sie werden im Versicherungskonto der Mutter dokumentiert) Er löst gleichzeitig den Druck eines Schreibens an die Mutter aus, mit dem die Versicherte über die Versicherungspflicht nach § 56 SGB VI und die eventuelle Zuordnung der Erziehungszeit zum Versicherungskonto des Vaters sowie die mögliche Anrechnung einer Berücksichtigungszeit informiert wird. Dadurch sind die Kinder rentenrechtlich noch nicht im Versicherungsverlauf dokumentiert. Dieses kann man mit einem Kontenklärungsverfahren in Gang bringen. (geburtsurkunde vorlegen usw.) Bei der Renteninformation sind nur die Daten gespeichert die von Dritten Stellen (AG, KK, AA usw.) gemeldet werden. Also in der Regel ohne Kinder, ohne Schule, ohne Lehre usw. Genau so ein Schreiben habe ich erhalten. Allerdings frage ich mich, warum ich bei dem Antrag auf Kindererziehungszeiten eine Geburtsurkunde der Kinder beifügen soll, obwohl die Meldebehörde bereits die Geburt der Kinder dem Rentenversicherngsträger übermittelt hat. Die Meldung der Meldebehörde ist doch bereits ein amtlicher Nachweis oder etwa nicht ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "---" ist nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

Hinweisam 31.10.2007 | 18:22
Das Übersenden der Urkunde ist tatsächlich unnötig. Aber nicht alle Sachbearbeiter kennen dieses Verfahren und wollen daher eine Geburtsurkunde sehen. Mein Tipp. Schicken Sie einfach eine Kopie hin, und alles geht seine Wege.
Westiam 31.10.2007 | 20:22
Hallo Manuela, eine Geburtsurkunde ist immer erforderlich, da die Meldebehörden maschinell nur den Geburtsmonat und das _jahr übermitteln. MfG
---am 31.10.2007 | 22:45
Die Meldebehörde erstattet nur die Anzeige der Geburt mit Monat und Jahr. Die Berücksichtigungszeit beginnt jedoch taggenau am Geburtstag, den der Versicherungsträger nicht kennt. Es muss die Möglichkeit bestehen, zu prüfen, ob die in das Versicherungskonto eingelaufene Meldung der Geburt auch tatsächlich der Versicherten zuzuordnen war. Da der Vordruck V800 auszufüllen und die Erklärung über die tatsächliche Erziehung abzugeben ist, kann darauf die Geburt bestätigt werden. Einfach bei der Auskunfts- und Beratungsstelle, einem Versichertenältesten oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung das Stammbuch mitbringen und den Personalausweis.
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