Hallo Elena,
als anerkannter Spätaussiedler können die Zeiten Ihres Vaters im Herkunftsgebiet in der deutschen Rentenversicherung anerkannt werden. Wird vom russischen Versicherungsträger eine Rente gewährt, werden die Zeiten doppelt berücksichtigt. In diesem Fall wird die russische Rente auf die deutsche Rente angerechnet. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden Renten aus der russischen Föderation unabhängig von der Staatsangehörigkeit auch nach Deutschland gezahlt, wenn der Zuwanderer bis zum Verlassen Russlands bereits eine Rente bezogen hat. Personen, die vor Erreichen des Rentenalters die russische Föderation verlassen und daher noch keine russische Rente bezogen haben, können auf Antrag eine Rente erhalten, wenn sie noch russische Staatsangehörige sind. Daher ist es für den deutschen Rentenversicherungsträger von Bedeutung, ob Ihr Vater noch russischer Staatsangehöriger ist. Ich würde Ihnen raten, beim zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger nachzufragen, welche Stelle die Bescheinigung auszustellen hat. Vielleicht gibt sich der Träger auch mit einer Erklärung Ihres Vaters zufrieden.