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Experten-Antwort

Nachweis der russischen Staatsbürgerschaft

von Elena19.04.2013 | 20:24
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Hallo, mein Vater ist anerkannter Spätaussiedler und 1997 aus Kasachstan nach Deutschland gekommen. Er ist dort geboren, hat seine Ausbildung dort gemacht und hat bis auf den Militärdienst und ca. vier Jahre (1982-1986) in Omsk, immer in Kasachstan gearbeitet. Als er nun die Altersrente beantragt hat sollte er nachweisen, dass er keine Rente und Russland bezieht und ebenso nachweisen, dass er die russische Staatsangehörigkeit nie besessen hat. Meine Frage ist nun, ob er überhaupt Anspruch auf Rente aus Russland hätte, die Rente aus kasachischen Arbeitszeiten wird jedenfalls nicht ins Ausland (also Deutschland) gezahlt. Weiterhin würde er gern wissen, woher er den Nachweis für die fehlende russische Staatsangehörigkeit bekommen kann und was das eine mit dem anderen zu tun hat. Meine Mutter ist übrigens als Spätaussiedlerin in der Ukraine geboren und hat wie mein Vater, in Russland und in Kasachstan gearbeitet. Erwartet sie dasselbe, wenn sie Rente beantragt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elena,

als anerkannter Spätaussiedler können die Zeiten Ihres Vaters im Herkunftsgebiet in der deutschen Rentenversicherung anerkannt werden. Wird vom russischen Versicherungsträger eine Rente gewährt, werden die Zeiten doppelt berücksichtigt. In diesem Fall wird die russische Rente auf die deutsche Rente angerechnet. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden Renten aus der russischen Föderation unabhängig von der Staatsangehörigkeit auch nach Deutschland gezahlt, wenn der Zuwanderer bis zum Verlassen Russlands bereits eine Rente bezogen hat. Personen, die vor Erreichen des Rentenalters die russische Föderation verlassen und daher noch keine russische Rente bezogen haben, können auf Antrag eine Rente erhalten, wenn sie noch russische Staatsangehörige sind. Daher ist es für den deutschen Rentenversicherungsträger von Bedeutung, ob Ihr Vater noch russischer Staatsangehöriger ist. Ich würde Ihnen raten, beim zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger nachzufragen, welche Stelle die Bescheinigung auszustellen hat. Vielleicht gibt sich der Träger auch mit einer Erklärung Ihres Vaters zufrieden.

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7 Antworten

Sergiusam 20.04.2013 | 00:03
Hallo Elena, leider kann ich Ihre Fragen nur teilweise beantworten. Ein Anspruch auf eine russische Rente besteht nicht, wenn man sich ständig außerhalb des Landes aufhält und zum Zeitpunkt der Antragstellung keine russische Staatsbürgerschaft besitzt. Das ist der Hintergrund der Forderung. Wie man das Fehlen der russischen Staatsbürgerschaft beweisen kann, weiß ich nicht. Ich würde zuerst die fordernde Rentenantragsstelle nach Wegen fragen, dann das nächstgelegene russische Konsulat und/oder den Russischen Rentenfonds (PFR), Letzteren über ein Kontaktformular auf dessen Internetseite. Oder Ihre Frage bei http://foren.germany.ru/ stellen. Die Ukraine zahlt m.E.grundsätzlich keine Renten ins Ausland bzw. an diejenigen, die sich dort abgemeldet haben.
Jockelam 22.04.2013 | 07:18
Hallo, nein, Anspruch auf eine Rente aus Russland besteht nicht mehr, wenn Sie bzw. Ihr Vater zuletzt in Kasachstan gelebt hat. Den Nachweis über das Nichtvorliegen der russ.Staatsbürgerschaft bekommen Sie beim Generalkonsulat der Russischen Föderation, Am Feenteich 20, 22085 Hamburg. Ja, Ihre Mutter erwartet dasselbe.
Sergiusam 22.04.2013 | 17:19
Das ist leider nicht ganz korrekt. Ausschlaggebend dafür ist das Vorliegen oder Fehlen der russ. Staatsbürgerschaft. Wenn der Anspruch auf eine russische Rente generell besteht, können die Staatsbürger diese beantragen und beziehen unabhängig davon, in welchem Land sie dann leben.
Jockelam 23.04.2013 | 11:54
Das gilt nicht für Kasachen !!!!
Expertskiam 23.04.2013 | 11:54
M.E. wäre es einfacher, den Russischen Rentenfonds, der die Renten nach Deutschland transferiert, direkt anzuschreiben und eine Bescheinigung über die Nichtzahlung der Russischen Rente anzufordern! Dieses funktioniert in der Praxis.
Elenaam 23.04.2013 | 12:56
Vielen Dank schon mal allen Antwortenden! Dann werden wir mal die russischen Behörden bemühen. Ich hoffe, dass die Auskünfte nicht zu viel kosten... ...und dass der russische Rentenfonds die Bescheinigung auch ohne persönliche Vorsprache ausstellt. Gibt es denn von Expertenseite keine konkreteren Informationen, wann es für wen Rentenzahlungen aus der ehem. UdSSR geben kann? Auf der Webseite könnte ich nichts finden und ein Mitarbeiter der Rentenversicherung meinte am Telefon lediglich, dass bei fehlendem Nachweis (staatsangehörigkeit und russischer rentenfonds) die Rente pauschal gekürzt wird, egal wo die Zeiten in der UdSSR zurückgelegt worden sind.
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