Hallo Wani,
wird bei einem Selbständigen der mtl. Hinzuverdienst pauschalierend aus dem Jahreseinkommen (Arbeitseinkommen im Kalenderjahr geteilt durch Anzahl der Tätigkeitsmonate) ermittelt, liegt ein gleichbleibendes Monatseinkommen vor.
Hierbei besteht grundsätzlich keine zweimalige Überschreitensmöglichkeit bis zum Doppelten der monatlichen Hinzuverdienstgrenze.
Falls jedoch der tatsächliche monatliche Einkommensnachweis in konstanter Folge erbracht wird, können auch Selbständige von der Überschreitensmöglichkeit Gebrauch machen. In diesem Fall gilt jedoch das Zufluss-Prinzip, so dass das Einkommen in dem jeweiligen Monat angerechnet wird, in dem es ausgezahlt wird.