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Experten-Antwort

Nachweis Schulzeit

von Ex-Schüler04.06.2019 | 15:25
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4 Antworten

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Ich benötige zum Nachweis meiner Schulzeit bei der Rentenversicherung entsprechende Unterlagen. Leider habe ich umzugsbedingt keine mehr und die Schule gibt es nicht mehr. Wo die damaligen Unterlagen der Schule verblieben sind ??? Kann ich diese Zeit per Zeugen nachweisen? Ich habe nachgelesen und habe gefunden, dass das z.B. bei Personen mit FRG-Zeiten geht. Aber bei mir mit einer deutschen Schule? Wo kann ich da was nachlesen bzw. wo steht, dass ich das kann oder nicht kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ex-Schüler,

von chi haben Sie bereits hilfreiche Informationen zur Nachweisbeschaffung erhalten. Wie W*olfgang bereits geschrieben hat, sind Schulzeiten erst ab dem 17. Lebensjahr für die gesetzliche Rentenversicherung relevant.

Rein theoretisch sind auch Zeugenaussagen ein Beweismittel, in der Praxis ist mir dies bislang aber im Hinblick auf Schulzeiten noch nicht begegnet.

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3 Antworten

A.nnaam 04.06.2019 | 17:47
Hallo, haben sie noch Zeugnisse von der Schulzeit? Diese würden reichen. MfG Anna
W°lfgangam 04.06.2019 | 21:13
> von @Ex-Schüler: Unterlagen. Leider habe ich umzugsbedingt keine mehr Netter Hinweise ..wenn man/@Anna sich ein paar Min. Zeit genommen hätte, die Frage vollumfänglich zu verstehen ;-) > Kann ich diese Zeit per Zeugen nachweisen? Hallo Ex-Schüler, vom welcher Zeit reden wird denn hier - wegen Zeugenerklärungen? ...vor 1945, oder Nachkriegsfolgejahre? (*hehe, dann wären Sie längst Rentner und die Frage unbedeutend ;-)) Ist diese Zeit (ab 17. Lbj.) für Sie überhaupt von Bedeutung? Schule ist eine reine Zählzeit für die Mindestversicherungsdauer von 35 Jahren, um schon mit 63 mit Abschlag in Rente gehen zu können - und bis 63 ist da reichlich Zeit, die 35 Jahre auch so zu erreichen. Für die 45 Jahre für die abschlagsfreie Renten ab 63+ zählt sie eh nicht mit. Informieren Sie sich bitte in der nächsten Beratungsstelle, ob diese Zeit für Ihre (aktuell) später mal zu erwartende Rente überhaupt von Bedeutung wäre - bevor Sie sich mit irgendwelchen/ggf. überflüssigen Nachweismöglichkeiten für diese Zeit befassen. Gruß w.
chiam 04.06.2019 | 23:10
Falls es keine Privatschule war, existiert der Schulträger garantiert noch (meist die Gemeinde/Stadt) oder hat einen Rechtsnachfolger (z.B. bei Eingemeindungen). Die Gemeinden haben Archive, und bei Schulsachen sind auch die Aufbewahrungsfristen recht lang.
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