Hallo Ex-Schüler,
von chi haben Sie bereits hilfreiche Informationen zur Nachweisbeschaffung erhalten. Wie W*olfgang bereits geschrieben hat, sind Schulzeiten erst ab dem 17. Lebensjahr für die gesetzliche Rentenversicherung relevant.
Rein theoretisch sind auch Zeugenaussagen ein Beweismittel, in der Praxis ist mir dies bislang aber im Hinblick auf Schulzeiten noch nicht begegnet.