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Experten-Antwort

Nachweis über Beschäftigungsaufgabe bei EM Rente

von CorneliaAdam20.05.2021 | 13:02
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8 Antworten

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Hallo. Ich habe vor 4 Monaten EM Rente beantragt und warte eigentlich auf eine Einladung zum Gutachter. Bisher kam nichts. Jetzt habe ich einen Brief erhalten in dem ich einen Nachweis erbringen soll über die Aufgabe der letzten Erwerbstätigkeit. Zusätzlich vermerkt ist das das Enddatum ersichtlich sein muss. Letzter Tag des Arbeitsverhältnisses. Kann man daraus bereits etwas über eine Entscheidung ableiten? Ich dachte dabei ob damit der Leistungsfall bewertet wird? Komisch finde ich auch das ich bisher nicht zu einem Gutachter geladen wurde. Es sind ja jetzt schon 4 Monate. Wäre voll super wenn dies jemand beantworten würde. Lg Cornelia Adam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User CorneliaAdam,

wir schließen uns den Ausführungen des Users Siehe hier an.

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7 Antworten

CorneliaAdamam 20.05.2021 | 13:30
Danke für Ihre Einschätzung in der Sache. Ja es stimmt ich bin jetzt ALg1 seit ich die Arbeit aufgeben musste aus gesundheitlichen Gründen. Danke wegen dem Tip dort anzurufen. Lg Cornelia
Siehe hieram 20.05.2021 | 13:17
Hallo CorneliaAdam, Die Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses hat nichts mit dem Leistungsfall zu tun. Dieser wird anhand Ihrer Krankengeschichte beurteilt. Sollte diese eindeutig sein, kann es auch durchaus sein, dass Sie nicht noch zu einem Gutachter müssen. Hier nun aber eine Prognose abzugeben, ist wagemutig... es könnte aber sein, dass aufgrund der Unterlagen eine halbe EM-Rente Ihnen zustehen würde und wenn Sie keine Arbeit mehr haben (auch wegen Krankheit) Ihnen dann 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' eine volle EM-Rente erhalten könnten (vorausgesetzt, andere Bedingungen hierzu sind ebenfalls erfüllt). Rufen Sie doch einfach mal bei der zuständigen Sachbearbeitung (Absender des Fragebogens) an und fragen dort nach. Viel Erfolg und alles Gute!
Krkgkam 20.05.2021 | 17:14
Wie Sie das alles verstehen ist doch egal. Natürlich können Sie das alles als Hinweis auf eine unbefristete Rente sehen oder aber auch als Ablehnung. Das Glas ist entweder halb voll oder halb leer. Dennoch lässt sich da nicht wirklich was hineininterpretieren was am Ende tatsächlich passiert, da dies eben keinerlei Hinweis auf den Ausgang des Verfahrens zulässt.
CorneliaAdamam 20.05.2021 | 16:48
Hallo nochmal, kann ich sie auch so verstehen das eventuell eine Tendenz für eine TEM Rente besteht? Ich persönlich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht telefonieren und möchte das zum jetzigen Zeitpunkt von meiner Tochter nicht verlangen. Mache mir aber viele Gedanken. Finden Sie es nicht seltsam das über 4 Monate keine Einladung zum Gutachter gekommen ist sondern bisher nur das schreiben über den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufgabe mit dem genauen Enddatum. Dazu muss ich erwähnen das ich eine ausführliche Selbstbeschreibung miteingereicht habe. Vielleicht brauche ich wirklich zu keinem Gutachter mehr. Ich weiß das nur 2 Ärzte aus meinem Antrag angeschrieben wurden. 3 hab ich angegeben. Ich bin nur jetzt so verunsichert weil alle sagen, das man zum ersten Antrag fast immer eine Ablehnung bekommt. Ich hoffe das es bald weitere Informationen gibt wegen dem Antrag und hoffe das es wirklich eine Tendenz für eine Teilweise EM Rente ist zumal ich die letzen Jahre nur noch Teizeit gearbeitet habe. Danke für die Information Lg CorneliaAdam
Siehe hieram 20.05.2021 | 17:48
Zitat von CorneliaAdam anzeigenausblenden
Es ist durchaus nicht unüblich, dass bei eindeutiger gesundheitlicher Vorgeschichte plus zusätzlicher Stellungnahmen der Ärzte auch ohne ein weiteres Gutachten entschieden werden kann. Was andere sagen(z.B. fast immer....) ist dabei nicht maßgeblich, da es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist. Aber die Frage nach einem nicht mehr vorhandenem Arbeitsplatz - in anderen Fällen mit noch Arbeitsplatz auch mit Angaben des Verdienstes - erfolgt vom Ablauf eigentlich erst, wenn ansonsten alles 'soweit klar ist'. Würde bei Ihnen also noch ein Gutachten benötigt werden, dann wäre das der erste Schritt. Und erst dann käme - je nach dem Ergebnis des Gutachtens - die Frage nach Arbeitsplatz oder Hinzuverdienst. Der Trend sollte Ihnen nun also klar sein... Also füllen Sie die Fragen wegen der nicht mehr vorhandenen Tätigkeit schnellstmöglich aus, dann wissen Sie bald konkret mehr :-)
CorneliaAdamam 20.05.2021 | 19:38
Danke lieber Siehe hier, ich bin sehr froh das sie mir 2 mal solch eine ausführliche Antwort geschrieben haben. Natürlich habe ich das angeforderte schreiben bereits vor 14 Tagen beantwortet. Natürlich kann man in keine Glaskugel schauen aber ich denke das Menschen die mehr Ahnung von der Materie haben sicher eine Tendenz erkennen können. Ihre beiden Antworten haben mich beruhigt und mir wieder Hoffnung gegeben. Ich werde über den Ausgang berichten sobald ich mehr weiß. Einen schönen Abend Lg CorneliaAdam
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