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Experten-Antwort

Nachweis über Eheverhältnis

von Claudia07.06.2019 | 09:38
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Guten Morgen, Mein Vater war Deutscher , meine Mutter ist Französin. Sie haben standesamtlich ´65 in Frankreich geheiratet und kürzlich in Deutschland. Sie lebten seit 20 Jahren wieder in Frankreich und waren bis zum Schluss verheiratet ( 54 Jahre ) und lebten zusammen.Mein Vater bezog eine kleine Rente aus Deutschland und Frankreich . Nun ist er leider im März verstorben und die französischen Behörden verlangen von meiner Mutter den Nachweis zur Berechnung der Witwenrente,das mein Vater in Deutschland nicht nochmals verheiratet war. Ich habe das Eheregister in Frankreich beantragt , doch dies schließt das andere nicht aus, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

leider können wir als Experten für deutsches Rentenrecht keine konkreten Antworten auf Fragen zum französischen Recht geben, da wir die genauen Anforderungen in Frankreich nicht kennen. Wir können Ihnen nur empfehlen gezielt bei den französischen Behörden nach zu fragen, ob und welche Nachweise aus Deutschland noch benötigt werden.

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6 Antworten

Claudiaam 07.06.2019 | 13:47
Danke für Ihre Antwort. Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt:Ich brauche keine Erläuterung über das französische Recht, sondern eine Auskunft ob es eine Bescheinigung im deutschen Recht gibt die besagt das mein Vater nicht nochmal eine andere Frau in Deutschland geheiratet hat. Meine Eltern haben wie gesagt standesamtlich in Frankreich geheiratet. Deshalb steht auf seiner deutschen Geburtsurkunde nicht vermerkt das er mit meiner Mutter verheiratet war.
Cosimaam 07.06.2019 | 15:23
Zitat von Claudia anzeigenausblenden
Wenn Deutsche im Ausland heiraten, können sie bspw. bei Konsulat oder Botschaft eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen. Diese dient dann quasi als sog. Ledigenbescheinigung. Das macht man sinnigerweise aber vor der Hochzeit. Es ist erstaunlich, dass Ihre Eltern ohne dies überhaupt getraut worden sind. Mitunter, da es ja früher auch kirchliche Trauungen gab, wäre dies vielleicht ein Weg. Dort wo man getauft würde, wäre eventuell eine Eheschließung vermerkt. Ansonsten glaube ist ein Berliner Standesamt für derartiges zuständig (Google ist Ihr Freund).
chiam 07.06.2019 | 18:25
Zuständig ist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz Ihres Vaters (auch wenn er dort seit zwanzig Jahren nicht mehr gewohnt hat). Die müßten sagen können, ob er nach deutschem Recht verheiratet war.
Claudiaam 07.06.2019 | 19:04
Vielen Dank für die Tipps! ( Das Standesamt hatte ich natürlich längst diesbezüglich kontaktiert. )
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