Hallo Jarosu,
schicken Sie das an Nachweisen ein, was Sie besitzen, bzw. besorgen können und bestätigen bitte schriftlich, dass Sie im besagten Zeitraum Übergangsgeld und keine Arbeitslosenhilfe erhalten haben, sofern das den Tatsachen entspricht. Die Sachbearbeitung wird im Rahmen des damals geltenden Rechtes prüfen, ob Ihre Angaben plausibel und rechtlich möglich sind. Sofern alles schlüssig und nachvollziehbar ist, dürfte die Entscheidung in Ihrem Sinne fallen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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