Hallo Albertus,
eine Glaubhaftmachung von Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs (z.B. durch Zeugen, eidesstattliche Versicherung) ist nicht möglich. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass Sie von anderen Stellen Nachweise über den Arbeitslosengeldbezug bekommen.
Vielleicht kann die Zeit wenigstens als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Hierzu müssten Sie zunächst erst einmal nachweisen, dass Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet waren. Eventuell haben Sie hierzu noch Unterlagen.